Vorstrafe
Eine Vorstrafe liegt umgangssprachlich dann vor, wenn jemand bereits in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt wurde und diese Verurteilung im Führungszeugnis erscheint. Doch der Begriff „vorbestraft“ wird im Alltag oft falsch verstanden. Nicht jede Geld- oder Bewährungsstrafe führt automatisch zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Entscheidend sind die Art der Strafe, ihre Höhe und bestimmte gesetzliche Tilgungsfristen. Das deutsche Strafrecht unterscheidet genau zwischen bloßen Verurteilungen, Eintragungen im Bundeszentralregister und der tatsächlichen „Vorstrafe“ im engeren Sinne.