Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Identitätsdiebstahl

Inhaltsverzeichnis

Identitätsdiebstahl bezeichnet die unbefugte Aneignung und Nutzung personenbezogener Daten einer anderen Person, um sich selbst oder Dritten unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Dies kann durch verschiedene Methoden wie Phishing, Datenlecks oder Social Engineering erfolgen. Täter verwenden die gestohlenen Daten, um beispielsweise Kredite aufzunehmen, Waren zu bestellen oder Online-Dienste zu abonnieren – stets im Namen des Opfers.

Rechtliche Einordnung im deutschen Strafrecht

Obwohl das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) keinen eigenständigen Tatbestand für „Identitätsdiebstahl“ kennt, sind die Handlungen, die dabei begangen werden, strafbar. Die relevanten Straftatbestände umfassen unter anderem:

Betrug (§ 263 StGB): Täuschung über Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Computerbetrug (§ 263a StGB): Betrug unter Verwendung eines Computersystems.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB): Fälschung oder Veränderung von Urkunden oder das Benutzen solcher Urkunden.

Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Unbefugtes Verschaffen von Zugang zu nicht für einen bestimmten Daten.

Datenveränderung (§ 303a StGB): Unbefugtes Verändern, Löschen oder Unbrauchbarmachen von Daten.

Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): Verändern von Daten, um im Rechtsverkehr den Anschein zu erwecken, eine verfälschte oder unechte Urkunde vor sich zu haben.

Rechtliche Grundlagen

Betrug (§ 263 StGB)

Ein Täter begeht Betrug, wenn er durch Täuschung über Tatsachen einen anderen zu einer Vermögensverfügung verleitet, die diesem oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft. Beim Identitätsdiebstahl kann dies der Fall sein, wenn beispielsweise Kreditkarteninformationen gestohlen und verwendet werden, um Einkäufe zu tätigen.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Dieser Tatbestand schützt vor Betrug, der unter Verwendung eines Computersystems begangen wird. Wenn ein Täter beispielsweise über ein Online-Banking-System unbefugt Transaktionen durchführt, erfüllt dies den Tatbestand des Computerbetrugs.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Wer eine unechte Urkunde herstellt oder eine echte Urkunde verfälscht, um sie im Rechtsverkehr zu gebrauchen, macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Beim Identitätsdiebstahl kann dies zutreffen, wenn beispielsweise gefälschte Ausweisdokumente verwendet werden.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)

Dieser Tatbestand schützt vor der Manipulation von Daten, die im Rechtsverkehr als Beweismittel dienen. Wenn ein Täter beispielsweise E-Mails unter falschem Namen versendet, um eine Täuschung zu bewirken, kann dies unter diesen Tatbestand fallen.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)

Wer unbefugt Daten aus einem Computersystem ausspäht, macht sich des Ausspähens von Daten strafbar. Beim Identitätsdiebstahl kann dies zutreffen, wenn beispielsweise Passwörter oder PIN-Codes durch Phishing erlangt werden.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Datenveränderung (§ 303a StGB)

Dieser Tatbestand schützt vor der unbefugten Veränderung von Daten. Wenn ein Täter beispielsweise Kontodaten manipuliert, um sich unrechtmäßig zu bereichern, erfüllt dies den Tatbestand der Datenveränderung.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Prävention und Schutzmaßnahmen

Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Starke Passwörter: Verwendung komplexer und einzigartiger Passwörter für verschiedene Konten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung: Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo immer möglich.

Vorsicht bei persönlichen Informationen: Sensible Daten nur auf vertrauenswürdigen Websites und Plattformen eingeben.

Regelmäßige Überprüfung: Regelmäßige Kontrolle von Kontoauszügen und Kreditberichten auf Unregelmäßigkeiten.

Schulung und Sensibilisierung: Aufklärung über gängige Phishing-Methoden und Social Engineering Techniken.

Fazit

Identitätsdiebstahl ist eine ernstzunehmende Straftat mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen. Sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Maßnahmen stehen den Opfern zur Verfügung. Präventive Maßnahmen und ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten können helfen, sich vor solchen Delikten zu schützen. Bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl sollte umgehend Anzeige erstattet und rechtlicher Rat eingeholt werden.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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