Wenn Angelo M., 39, (alle Namen geändert), per Handy-Nachricht drei Pizza Funghi bestellte, dann wusste Amir P. sofort, was zu tun ist – beziehungsweise, was nicht zu tun ist. Denn er sollte nicht etwa einen Pizzateig mit Schwammerl belegen, sondern für den speziellen Kunden vielmehr drei Gramm Kokain abwiegen.
Begriffe aus dem Strafrecht erklärt
Pizza bestellt, Kokain geliefert
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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