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Medizinstrafrecht

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Medizinstrafrecht München
Kanzlei wederhake

Ihr Fachanwalt für das Medizinstrafrecht in München

Die Aufgabe des Medizinstrafrechts besteht unter anderem darin, ärztliche Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug oder durch Arzneimittel oder Medizinprodukte verursachte Personenschäden zu ahnden.

Marc Wederhake verteidigt bundesweit Betroffene – Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Kliniken als auch Hersteller von Arznei- und anderen Heilmitteln.

Bei Strafverfahren gegen Ärzte und andere Angehörige der Heilberufe dreht es sich meistens um fahrlässige Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte und Betrugsvorwürfe. Grundsätzlich stellt jeder ärztliche Heileingriff eine Körperverletzung im Sinne von § 223 StGB dar, die nur dann nicht strafrechtlich relevant – mit anderen Worten gerechtfertigt – ist, wenn der Patient aufgeklärt wurde, dem Eingriff zugestimmt hat und dem behandelnden Arzt keine Fehler unterlaufen. Wem im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein strafrelevantes Verhalten vorgeworfen wird, sollte nicht zögern, und sich einen erfahrenen Strafverteidiger suchen.

Im schlimmsten Fall können solche Behandlungsfehler zum Tod eines Patienten führen. Hier drohen dann nicht nur strafrechtliche Folgen, sondern möglicherweise auch zivilrechtliche und berufsrechtliche Sanktionen, wie etwa Schadensersatzforderungen oder der Entzug der Approbation, was einem Berufsverbot gleichkommt.

Ein kompetenter Strafverteidiger wie Marc Wederhake in München wird mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden. Denn diese sind in aller Regel die Voraussetzung für die Vermeidung von Folgen außerhalb des Strafrechts.

Auch die Abrechnungen der Ärzte mit den Krankenkassen werden von der Allgemeinheit und den Strafverfolgungsbehörden zunehmend kritischer beobachtet. Hier kann schnell der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gemäߧ 263 StGB im Raum stehen.

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