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Strafvollstreckung & Strafvollzug

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Anwalt für Strafvollstreckung & Strafvollzug in München
Kanzlei wederhake

Ihr Fachanwalt für Strafvollstreckung und Strafvollzug in München

Der Münchener Strafverteidiger Marc Wederhake berät auch in Fragen des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts. Während Ersteres alle Maßnahmen regelt, die zur Einleitung und Überwachung des Urteilspruchs notwendig sind, befasst sich das Strafvollzugsrecht mit der Ausgestaltung des Vollzuges der Freiheitsentziehung.

Wenn das Urteil durch Auslauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden ist, oder die eingelegten Rechtsmittel keinen Erfolg gebracht haben, kommt es zur Vollstreckung des Urteils.

Die Zuständigkeit für die Strafvollstreckung liegt bei der Justizverwaltung. Sie vollstreckt nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch etwaige Maßregeln der Besserung und Sicherung wie etwa die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Auch die Verteilung von Erträgen oder erbeuteten Gegenstände aus Straftaten an die durch die Tat Verletzten gehört hierher. Man spricht hier von Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.

Wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, kann der Strafverteidiger Inhaftierten helfen, ihre Rechte im Strafvollzug wahrzunehmen und eine vorzeitige Freilassung erwirken. Er kann auch im Strafvollstreckungsverfahren Akteneinsicht nehmen oder die Gefangenenpersonalakte einsehen.

In erster Linie wird sich Marc Wederhake für eine Verkürzung der Haftdauer einsetzen. Eine Möglichkeit bietet § 57 StGB, der eine vorzeitige Aussetzung der Reststrafe vorsieht. Ein sogenannter Zweidrittel-Antrag ist normalerweise nicht nötig, da die Aussetzung von Amts wegen zu prüfen ist. Bei längeren Freiheitsstrafen kann es jedoch ratsam sein, möglichst frühzeitig eine Entscheidung herbeizuführen. Geht das für die Justizvollzugsanstalt (JVA) zuständige Landgericht nach einer Anhörung der Staatsanwaltschaft, der JVA und des Gefangenen davon aus, dass eine vorzeitige Entlassung vertretbar ist, wird die verbleibende Strafe auf Bewährung ausgesetzt.

Strafverteidiger Marc Wederhake kümmert sich auch darum, dass die Rechte eines Gefangenen im Vollzug gewahrt bleiben und dieser z. B. Verkehr mit seinen Angehörigen oder angemessenen Zugang zu Gesundheitsfürsorge hat. Des Weiteren wird er sich dafür einsetzen, Vollzugslockerungen zu erreichen, indem er Anträge auf die Gewährung von Ausgang, Freigang oder Urlaub stellt oder dem Mandanten bei der Unterbringung im offenen Vollzug hilft. Strafverteidiger Marc Wederhake kümmert sich auch darum, dass die Rechte eines Gefangenen im Vollzug gewahrt bleiben und dieser z. B. Verkehr mit seinen Angehörigen oder angemessenen Zugang zu Gesundheitsfürsorge hat. Des Weiteren wird er sich dafür einsetzen, Vollzugslockerungen zu erreichen, indem er Anträge auf die Gewährung von Ausgang, Freigang oder Urlaub stellt oder dem Mandanten bei der Unterbringung im offenen Vollzug hilft.

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