Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Drogensucht

Inhaltsverzeichnis

Die Thematik der Drogensucht berührt verschiedenste Bereiche, darunter Gesundheit, Strafrecht und die Notwendigkeit von Unterstützung und Behandlung. Im folgenden Artikel wird dieser Begriff umfassend beleuchtet, wobei ein besonderer Fokus auf den rechtlichen Aspekten und den Möglichkeiten der Unterstützung liegt.

Drogensucht und Gesundheit

Definition und Merkmale:

Drogensucht, auch als Substanzabhängigkeit bekannt, ist eine komplexe Erkrankung, die durch das zwanghafte Verlangen nach Drogen gekennzeichnet ist. Dabei spielen physische und psychische Abhängigkeiten eine entscheidende Rolle.

Gesundheitliche Risiken:

  • Körperliche Gesundheit: Chronische Erkrankungen, Organschäden, und Infektionen durch unsichere Konsumweisen.
  • Psychische Gesundheit: Entwicklungen von Depressionen, Angststörungen und anderen psychischen Erkrankungen.

Drogensucht im Strafrecht

Besitz und Handel von Betäubungsmitteln:

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Drogen im Strafrecht. Der unerlaubte Besitz und Handel von Drogen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • § 29 BtMG: Strafvorschrift für unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln.
  • § 29a BtMG: Ahndung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.

Therapie statt Strafe:

In einigen Fällen sieht das Strafrecht auch die Möglichkeit vor, eine Therapie statt einer strafrechtlichen Verurteilung anzuordnen. Hier kommen insbesondere die §§ 35, 36 BtMG zum Tragen.

Unterstützung und Behandlung bei Drogensucht

Früherkennung und Beratung:

  • Anlaufstellen: Verschiedene Einrichtungen bieten Beratung und Hilfe an, darunter Drogenberatungsstellen und Gesundheitseinrichtungen.
  • Frühinterventionsmaßnahmen: Erfassung von Risikogruppen und frühzeitige Intervention.

Therapieansätze:

  • Entzugsbehandlung: Begleitung durch den Entzugsprozess in spezialisierten Einrichtungen.
  • Langfristige Therapie: Intensive Behandlung, oft in Form von stationären oder ambulanten Therapien.

Fazit: Ganzheitliche Betrachtung von Drogensucht

Die Auseinandersetzung mit Drogensucht erfordert eine ganzheitliche Perspektive, die sowohl gesundheitliche Aspekte als auch rechtliche Konsequenzen berücksichtigt. Die Integration von Therapie statt Strafe, unterstützenden Maßnahmen und einer präventiven Ausrichtung sind zentral, um den Herausforderungen der Drogensucht wirkungsvoll zu begegnen. In diesem Kontext ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen, Suchtberatungsstellen und juristischen Institutionen von großer Bedeutung.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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