Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure)

Inhaltsverzeichnis

Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), auch als Liquid Ecstasy oder umgangssprachlich als K.O.-Tropfen bekannt, ist eine synthetische Droge mit vielfältigen Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem (ZNS). In diesem Artikel werden die chemischen, gesundheitlichen und rechtlichen Aspekte von GHB beleuchtet.

Chemische Struktur und Bezeichnungen

GHB, chemisch auch als 4-Hydroxybuttersäure bezeichnet, ist eine klare, farb- und geruchlose Flüssigkeit. Es handelt sich um ein CNS-Depressivum, das auf das ZNS wirkt und dabei eine breite Palette von Effekten hervorrufen kann.

GHB-Wirkung und Einsatz

Die Wirkung von GHB variiert stark und reicht von euphorischen Effekten bis hin zu sedierenden und hypnotischen Zuständen. Aufgrund dieser Wirkungen wird GHB manchmal als Partydroge in der Rave-Szene eingesetzt. Leider wird es auch oft als Vergewaltigungsdroge missbraucht, indem es in Getränke gemischt wird, um Opfer willenlos zu machen.

Gesundheitsrisiken und Abhängigkeit

Der Missbrauch von GHB birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Neben akuten Störungen des ZNS, die zu Bewusstseinsverlust führen können, kann der regelmäßige Konsum zu einer Abhängigkeit führen. GHB-Überdosen sind lebensbedrohlich und können Halluzinationen, Atemdepression und sogar den Tod zur Folge haben.

Rechtliche Aspekte und Strafrecht

In Deutschland unterliegt GHB dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Herstellung, der Besitz und der Handel sind strafrechtlich verfolgbare Vergehen. Insbesondere die Verwendung von GHB zu kriminellen oder missbräuchlichen Zwecken, wie dem Einsatz als K.O.-Tropfen, kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

  • § 1 BtMG: Verbot von Betäubungsmitteln
  • § 29 BtMG: Strafvorschriften für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Fazit

Gamma-Hydroxybuttersäure ist eine synthetische Substanz mit weitreichenden Auswirkungen auf das ZNS. Der Missbrauch von GHB birgt erhebliche gesundheitliche Risiken und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die bewusste Anwendung von GHB zu kriminellen Zwecken, wie dem Einsatz als K.O.-Tropfen, wird als schwere Straftat betrachtet und kann zu empfindlichen Strafen führen. Es ist entscheidend, sich der potenziellen Gefahren von GHB bewusst zu sein und die gesetzlichen Vorschriften zu respektieren.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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