Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Jugendstrafvollzug

Inhaltsverzeichnis

Der Jugendstrafvollzug ist ein spezieller Bereich des Strafvollzugs, der sich auf die Inhaftierung und Resozialisierung junger Straftäter konzentriert. Im Gegensatz zum Vollzug von Freiheitsstrafen für Erwachsene berücksichtigt der Jugendstrafvollzug die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten von Jugendlichen. Im Folgenden werden die Ziele, der Ablauf und die rechtlichen Grundlagen des Jugendstrafvollzugs ausführlich erläutert.

Ziele des Jugendstrafvollzugs

Der Jugendstrafvollzug verfolgt mehrere zentrale Ziele, die über die reine Bestrafung hinausgehen. Diese umfassen:

  1. Resozialisierung: Der Hauptfokus liegt auf der Wiedereingliederung und positiven Entwicklung der jungen Straftäter in die Gesellschaft.
  2. Erziehung: Der Jugendstrafvollzug hat einen erzieherischen Ansatz, der darauf abzielt, die Ursachen für strafbares Verhalten zu erkennen und zu behandeln.
  3. Schutz: Während des Vollzugs sollen sowohl die Gesellschaft als auch der Jugendliche selbst vor weiteren Straftaten geschützt werden.
  4. Berufliche Qualifikation: Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, sich beruflich zu qualifizieren, um nach der Entlassung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Ablauf des Jugendstrafvollzugs

1. Aufnahme und Diagnose

Nach der Verurteilung erfolgt die Aufnahme in die Jugendstrafanstalt. Hier wird eine umfassende Diagnose durchgeführt, die die Grundlage für den Vollzugsplan bildet.

2. Vollzugsplan und Fördermaßnahmen

Der Vollzugsplan legt individuelle Ziele und Fördermaßnahmen fest, die auf die persönlichen Bedürfnisse und Defizite des Jugendlichen abgestimmt sind. Dies kann schulische Bildung, berufliche Qualifikation, therapeutische Maßnahmen und sozialpädagogische Betreuung umfassen.

3. Resozialisierende Programme

Im Jugendstrafvollzug werden spezielle Programme angeboten, die auf die Resozialisierung abzielen. Dazu gehören beispielsweise Anti-Aggressions-Training, Suchtprävention und sozialtherapeutische Maßnahmen.

4. Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten

Anders als im Erwachsenenvollzug werden im Jugendstrafvollzug besondere Anstrengungen unternommen, um den Kontakt der jungen Straftäter zu ihren Familien und sozialen Netzwerken zu fördern. Besuche und soziale Kontakte sind Teil des erzieherischen Konzepts.

5. Lockerungen und Freigang

Im Verlauf des Jugendstrafvollzugs können Lockerungen und Freigänge gewährt werden, um die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Dies erfolgt unter strengen Auflagen und Überwachung.

6. Entlassung und Nachbetreuung

Die Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug wird vorbereitet und durch eine Nachbetreuung begleitet. Ziel ist es, die positiven Entwicklungen zu festigen und Rückfälle zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafvollzugs

Die rechtlichen Grundlagen für den Jugendstrafvollzug finden sich im Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG). Dieses Gesetz regelt die besonderen Bedingungen und Anforderungen an den Vollzug von Jugendstrafen.

Fazit

Der Jugendstrafvollzug ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafrechtssystems, der sich durch seine erzieherische Ausrichtung und die Berücksichtigung der Entwicklungsmöglichkeiten junger Straftäter auszeichnet. Die gezielte Förderung, Resozialisierung und Vorbereitung auf ein straffreies Leben stehen im Mittelpunkt dieses Vollzugs.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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