Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Revision

Inhaltsverzeichnis

Die Revision im deutschen Strafrecht stellt ein bedeutendes Rechtsmittel dar, das es den Beteiligten ermöglicht, strafrechtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. In diesem Artikel werden wir die Revision im Detail beleuchten, von ihrer Definition über den Prozess bis hin zu den relevanten Paragrafen des Strafrechts.

Definition der Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile von Berufungsgerichten eingelegt wird. Anders als die Berufung ermöglicht die Revision keine erneute Prüfung von Tatsachenfragen, sondern fokussiert sich auf die Überprüfung von Rechtsfehlern im Verfahren oder bei der Anwendung von Gesetzen. Ihr Zweck liegt in der Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Korrektur von möglichen rechtlichen Fehlern.

Der Prozess der Revision

  • Einlegung der Revision: Die Einlegung der Revision erfolgt durch schriftliche Erklärung beim zuständigen Gericht. Es müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllt werden, und die Revision muss innerhalb einer festgelegten Frist nach der Urteilsverkündung eingereicht werden.
  • Zulässigkeitsprüfung: Vor der eigentlichen Überprüfung des Falles erfolgt eine Zulässigkeitsprüfung. Diese umfasst die Kontrolle, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, wie die rechtzeitige Einlegung der Revision und die korrekte Darlegung der Rechtsmittelgründe.
  • Hauptverhandlung: In der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht werden die strittigen Rechtsfragen erneut verhandelt. Anders als in den vorherigen Instanzen steht hier jedoch keine erneute Beweisaufnahme an, sondern die Prüfung beschränkt sich auf bereits vorhandene Akten.
  • Urteilsfindung: Nach der Hauptverhandlung ergeht das neue Urteil des Revisionsgerichts. Dies kann die Entscheidung des vorherigen Gerichts bestätigen, abändern oder aufheben. Die Urteilsfindung basiert auf der erneuten rechtlichen Prüfung des Falls.

Relevante Paragrafen des Strafrechts

  • § 333 StPO – Zulässigkeit der Revision: Dieser Paragraf legt die Voraussetzungen fest, unter denen die Revision zulässig ist. Er regelt Fristen, Form und Inhalt der Revisionsbegründung.
  • § 337 StPO – Revisionsgründe: Hier werden die verschiedenen Gründe aufgeführt, die zu einer Revision führen können. Dazu gehören Rechtsfehler, Verfahrensfehler oder neue Tatsachen.
  • § 349 StPO – Entscheidung bei Verwerfung des Rechtsmittels: Dieser Paragraf behandelt die möglichen Entscheidungen des Revisionsgerichts, wenn die Revision verworfen wird.

Fazit

Die Revision im Strafrecht ist ein essentielles Rechtsmittel, das sicherstellen soll, dass strafrechtliche Entscheidungen den geltenden Gesetzen entsprechen. Von der Einlegung bis zur Urteilsfindung durchläuft der Revisionsprozess klare Schritte und unterliegt festen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die relevanten Paragrafen des Strafrechts legen die Bedingungen für die Zulässigkeit der Revision, mögliche Revisionsgründe und die Entscheidungen des Revisionsgerichts fest.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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