Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Drogenbesitz

Inhaltsverzeichnis

Der Besitz von Betäubungsmitteln, auch als Drogenbesitz bekannt, unterliegt strengen rechtlichen Regelungen, die im Betäubungsmittelgesetz (BTMG) verankert sind. Dieser Artikel erläutert detailliert die rechtlichen Konsequenzen des Drogenbesitzes, die unterschiedlichen Substanzen und die möglichen Strafen.

Drogenbesitz: Eine Einführung

Der Drogenbesitz bezieht sich auf das Vorhandensein von Betäubungsmitteln, sei es Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamin oder andere Substanzen, ohne die rechtlich vorgeschriebene Genehmigung.

Verschiedene Substanzen und ihre rechtliche Einordnung

Cannabis: Der Besitz von Cannabis unterliegt spezifischen Regelungen. Kleinere Mengen für den Eigenbedarf können in einigen Ländern straffrei sein, während größerer Besitz als strafbare Handlung gilt.

Heroin, Kokain, Amphetamin, und Co.: Härtere Drogen fallen in der Regel unter strengere Kontrollen. Der unerlaubte Besitz kann zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Rechtliche Konsequenzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG)

§ 29 BTMG – Umgang mit Betäubungsmitteln: Dieser Paragraph regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und sieht für den unerlaubten Besitz von Drogen Freiheitsstrafen oder Geldbußen vor.

§ 31a BTMG – Eigenkonsum: In einigen Fällen kann der Eigenkonsum von geringen Mengen Drogen als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden, was zu Geldbußen führen kann.

Strafen für Drogenbesitz

Geldbußen: Je nach Menge und Art der Substanzen kann die Strafe in Form von Geldbußen verhängt werden.

Freiheitsstrafen: Besonders bei größeren Mengen oder im Zusammenhang mit Handel kann der Drogenbesitz zu Freiheitsstrafen führen.

BTM-Rezept und Ausnahmen

Einige Betäubungsmittel können legal durch ein BTM-Rezept verschrieben werden. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Substanzen und unterliegt strengen Auflagen.

Prävention und Beratung

Aufklärung: Präventive Maßnahmen, wie Aufklärungskampagnen, können dazu beitragen, den Drogenbesitz zu reduzieren.

Beratung und Hilfe: Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass es Unterstützungsangebote gibt, um aus dem Drogenkonsum auszusteigen.

Fazit: Umgang mit Drogenbesitz und präventive Maßnahmen

Der Drogenbesitz ist nicht nur mit rechtlichen Konsequenzen verbunden, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und präventive Maßnahmen sind entscheidend, um die Folgen des Drogenbesitzes zu minimieren und die Gesellschaft zu schützen.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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