Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Hehlerei

Inhaltsverzeichnis

Hehlerei ist eine strafrechtliche Handlung, die den Handel mit gestohlenen Gegenständen betrifft. In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte der Hehlerei behandelt, einschließlich der rechtlichen Definition, möglicher Konsequenzen und der strafrechtlichen Grundlagen.

Definition und rechtliche Einordnung

Hehlerei als Straftat

Hehlerei liegt vor, wenn jemand wissentlich und gewerbsmäßig gestohlene Sachen ankauft, absetzt, vermittelt oder sonst in den Verkehr bringt.

Rechtliche Grundlage

§ 259 StGB: Hehlerei

Die strafrechtliche Grundlage für Hehlerei findet sich in § 259 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser Paragraf stellt den Handel mit gestohlenen Sachen unter Strafe.

Konsequenzen und strafrechtliche Bewertung

Strafrahmen

Der Strafrahmen für Hehlerei reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen kann die Strafe höher ausfallen.

Besonders schwerer Fall der Hehlerei

§ 260 StGB: Besonders schwerer Fall der Hehlerei

Unter bestimmten Umständen, wie der Bandenhehlerei oder der Hehlerei von Kulturgut, kann eine besonders schwere Form der Hehlerei vorliegen, die zu höheren Strafen führt.

Rechtliche Verteidigung und Prävention

Unkenntnis als Verteidigungsstrategie

Die Unkenntnis über die Herkunft der Gegenstände kann als Verteidigungsstrategie dienen, da für die Hehlerei Vorsatz erforderlich ist.

Präventive Maßnahmen

Um Hehlerei vorzubeugen, sollten potenzielle Käufer auf die Herkunft von Gegenständen achten und bei Unsicherheiten auf einen Kauf verzichten.

Praktische Konsequenzen und gesellschaftliche Bedeutung

Strafverfolgung und Entschädigungsansprüche

Bei Hehlerei erfolgt die Strafverfolgung auf Antrag. Geschädigte haben zudem Entschädigungsansprüche gegenüber dem Hehler.

Gesellschaftliche Bedeutung

Hehlerei trägt zur Aufrechterhaltung einer illegalen Wirtschaft bei und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden. Die Strafverfolgung dient daher auch dem Schutz des Gemeinwohls.

Fazit: Hehlerei im Kontext des Strafrechts

Hehlerei ist eine strafrechtliche Handlung, die den Handel mit gestohlenen Gegenständen betrifft. Die strafrechtliche Grundlage, Konsequenzen und Verteidigungsmöglichkeiten sind im § 259 StGB verankert. Die Kenntnis über die rechtlichen Aspekte der Hehlerei ist entscheidend, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen und zur Verhinderung illegaler Wirtschaftsstrukturen beizutragen.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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