Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Freiheitsstrafe

Inhaltsverzeichnis

Die Freiheitsstrafe ist eine zentrale Sanktion im Strafrecht und repräsentiert einen Eingriff in die persönliche Freiheit eines Individuums. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Freiheitsstrafe, von ihrer Definition bis hin zu ihrer Vollstreckung.

Definition und Bedeutung

Die Freiheitsstrafe ist eine Strafart, bei der der Verurteilte seine Freiheit durch den Entzug der Bewegungsfreiheit in einem Justizvollzugsanstalt verliert. Sie dient der Ahndung schwerwiegender Straftaten und soll zugleich präventive, resozialisierende und generalpräventive Ziele verfolgen.

Rechtliche Grundlagen

Die Freiheitsstrafe findet ihre rechtliche Grundlage in verschiedenen Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere in §§ 3851 StGB. Die genaue Dauer der Freiheitsstrafe ist im Einzelfall abhängig von der Schwere der begangenen Straftat.

Arten von Freiheitsstrafen

Es gibt verschiedene Arten von Freiheitsstrafen:

  • Lebenslange Freiheitsstrafe: Hier erfolgt keine Festlegung einer bestimmten Dauer, sondern die Freiheitsstrafe dauert lebenslang.
  • Zeitige Freiheitsstrafe: Die Dauer variiert je nach Schwere der Straftat und beträgt beispielsweise drei Jahre, fünf Jahre usw.

Vollstreckung der Freiheitsstrafe

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt in Justizvollzugsanstalten. Dabei spielt die Resozialisierung des Straftäters eine wichtige Rolle. Zudem gibt es die Möglichkeit von Strafaussetzungen zur Bewährung.

Besondere Regelungen und Modifikationen

  • Jugendstrafrecht: Hier gelten spezielle Regelungen, um auf die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsstufen junger Straftäter einzugehen.
  • Sicherungsverwahrung: Bei besonders gefährlichen Straftätern kann die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Fazit: Die Vielschichtigkeit der Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe ist eine komplexe Strafart, die eine präzise juristische Bewertung erfordert. Ihre Funktionen reichen von der Bestrafung bis zur Resozialisierung der Straftäter. Die genaue Dauer und Modalitäten der Vollstreckung werden durch das Strafrecht geregelt und sind abhängig von der Schwere der begangenen Straftat sowie besonderen Umständen, wie dem Jugendstrafrecht oder der Sicherungsverwahrung.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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