Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Sicherungsverwahrung

Inhaltsverzeichnis

Die Sicherungsverwahrung ist eine rechtliche Maßnahme, die darauf abzielt, die Allgemeinheit vor Personen zu schützen, von denen erhebliche Gefahren für die Sicherheit ausgehen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte der Sicherungsverwahrung beleuchtet, darunter Definition, Zweck, Anwendungsfälle und rechtliche Grundlagen.

Definition der Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist eine Form des Freiheitsentzugs, die nach Abschluss der regulären Strafhaft angeordnet werden kann. Sie wird insbesondere dann angewendet, wenn von der verurteilten Person weiterhin erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, und sie dient der Verhinderung künftiger Straftaten.

Zweck und Ziel

Das Hauptziel der Sicherungsverwahrung besteht in der Prävention. Durch die Unterbringung soll das Risiko von erneuten Straftaten durch Personen, die als Gefährder betrachtet werden, minimiert werden. Dies erfolgt durch die Verhinderung der Freilassung solcher Personen, solange sie als Risiko für die Gesellschaft gelten.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Sicherungsverwahrung findet sich primär im deutschen Strafgesetzbuch (StGB):

  • § 66 StGB (Sicherungsverwahrung): Dieser Paragraf regelt die Voraussetzungen und die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Er legt fest, unter welchen Umständen diese Maßnahme angewendet werden kann.

Anwendungsfälle

Die Sicherungsverwahrung kommt vor allem in Betracht, wenn eine Person als Gefährder eingestuft wird und nach Verbüßung der regulären Freiheitsstrafe weiterhin als Risiko für die Allgemeinheit betrachtet wird. Typische Fälle sind schwere Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten.

Verfahren und Voraussetzungen

Das Verfahren zur Anordnung der Sicherungsverwahrung ist streng geregelt und setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem psychiatrische Gutachten, die Einschätzung von Fachleuten und eine richterliche Anordnung.

Kontroversen und Kritik

Die Sicherungsverwahrung ist nicht ohne Kontroversen. Kritiker argumentieren, dass sie eine erhebliche Einschränkung der Freiheitsrechte darstellt und potenziell zu langen Freiheitsentzugszeiten führen kann, ohne dass eine neue Straftat begangen wurde.

Fazit

Die Sicherungsverwahrung ist eine komplexe rechtliche Maßnahme, die sorgfältig abgewogen werden muss. Sie vereint den Schutz der Allgemeinheit mit dem Respekt vor den Grundrechten verurteilter Personen. Die Anwendung und Ausgestaltung dieser Maßnahme sind Gegenstand kontinuierlicher rechtlicher Diskussionen und Überprüfungen.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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