Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Sexualstrafrechtliche Therapie

Inhaltsverzeichnis

Die sexualstrafrechtliche Therapie spielt eine entscheidende Rolle im Kontext des Strafrechts, insbesondere bei der Behandlung und Resozialisierung von Personen, die sexualstraftätig geworden sind. In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte dieser speziellen Form der Therapie detailliert betrachtet.

Definition der Sexualstrafrechtlichen Therapie

Die sexualstrafrechtliche Therapie ist eine gezielte psychologische Behandlung, die darauf abzielt, Personen, die aufgrund von Sexualstraftaten mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, zu resozialisieren und zukünftige Straftaten zu verhindern.

Gesetzliche Grundlagen

Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB)

  • § 67d StGB (Therapieunterbringung): Ermöglicht die Anordnung einer Maßregel der Therapieunterbringung, wenn eine Person aufgrund von Sexualstraftaten nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist.
  • § 68 StGB (Entziehung der Fähigkeit zur Bewährung): Erlaubt die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, wenn eine Person erhebliche rechtswidrige Taten begeht und infolgedessen als gefährlich für die Allgemeinheit gilt.

Zweck und Ziel der Therapie

Die sexualstrafrechtliche Therapie verfolgt mehrere entscheidende Ziele:

  1. Resozialisierung: Die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft steht im Fokus, um Rückfällen vorzubeugen.
  2. Prävention: Die Therapie soll zukünftige Straftaten verhindern, indem sie die Ursachen für das delinquente Verhalten angeht.
  3. Schutz der Allgemeinheit: Durch die Behandlung sollen potenzielle Gefahrenquellen minimiert und die Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet werden.

Ablauf der Therapie

Diagnostik

Eine umfassende Diagnostik erfolgt, um die Ursachen für das delinquente Verhalten zu identifizieren.

Individuelle Therapieplanung

Auf Basis der Diagnose wird ein individueller Therapieplan erstellt, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Risikofaktoren des Täters zugeschnitten ist.

Durchführung der Therapie

Die therapeutischen Maßnahmen können unterschiedliche Methoden wie kognitive Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie und medikamentöse Behandlungen umfassen.

Evaluation und Fortschrittskontrolle

Die Therapie wird regelmäßig evaluiert, um den Fortschritt zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Zusammenhang mit dem Strafvollzug

Die Anordnung sexualstrafrechtlicher Therapie kann im Rahmen des Strafvollzugs oder als eigenständige Maßregel angeordnet werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtteilnahme

Die Verweigerung der Teilnahme an der angeordneten Therapie kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich längeren Freiheitsentzugs.

Fazit

Die sexualstrafrechtliche Therapie ist ein integraler Bestandteil des Strafrechts, der darauf abzielt, Täter zu resozialisieren, die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten und zukünftige Straftaten zu verhindern. Durch die gezielte Anwendung unterschiedlicher therapeutischer Methoden wird versucht, individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen und einen Beitrag zur langfristigen Vermeidung von Sexualstraftaten zu leisten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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