Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Verbrechen

Inhaltsverzeichnis

Das Verbrechen ist ein zentraler Begriff im Strafrecht, der auf strafrechtlich relevante Handlungen von erheblicher Schwere hinweist. In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte des Verbrechens beleuchtet, darunter die Unterscheidung zu anderen Straftaten, die rechtlichen Konsequenzen und die entsprechenden Vorschriften im Strafrecht.

Definition und Unterscheidung

Verbrechen vs. Straftat

Ein Verbrechen ist eine Straftat, die durch ihre besondere Schwere herausragt. Es handelt sich um schwerwiegende Rechtsverletzungen, die die Grundfesten der Rechtsordnung erschüttern können. Im Gegensatz dazu umfasst der Begriff „Straftat“ allgemein jegliche rechtswidrige Handlung, unabhängig von der Schwere.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Definition und Ahndung von Verbrechen finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Besonders relevante Paragraphen sind dabei diejenigen, die sich mit den Strafrahmen für Verbrechen beschäftigen, wie beispielsweise § 211 StGB, der Mord unter Strafe stellt.

§ 211 StGBMord

Dieser Paragraph definiert den Straftatbestand des Mordes, der als eines der schwerwiegendsten Verbrechen gilt. Mord zeichnet sich durch die Tötung eines Menschen aus, die aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln begangen wird.

Schwere und Konsequenzen von Verbrechen

Merkmale von Verbrechen

Verbrechen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  1. Hohe Strafandrohung: Verbrechen sind durch besonders hohe Strafrahmen gekennzeichnet, um ihrer Schwere angemessen zu begegnen.
  2. Gefährdung der Rechtsordnung: Die Begehung eines Verbrechens stellt eine erhebliche Gefährdung für die grundlegenden Prinzipien der Rechtsordnung dar.
  3. Besondere Schwere der Schuld: Die Schuld des Täters wird als besonders schwerwiegend betrachtet.

Konsequenzen von Verbrechen

Die Konsequenzen für die Begehung von Verbrechen sind gravierend und können Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Haft umfassen. Zudem können weitere Sanktionen wie Geldstrafen und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen verhängt werden.

Unterscheidung zu anderen Straftaten

Die Unterscheidung zu anderen Straftaten, insbesondere zu Vergehen, erfolgt anhand der Schwere und der damit verbundenen Strafandrohungen. Vergehen sind weniger schwerwiegend und werden entsprechend mit geringeren Strafen geahndet.

Fazit

Verbrechen sind im Strafrecht als besonders schwere Straftaten definiert, die die Grundlagen der Rechtsordnung gefährden. Die klare Abgrenzung zu anderen Delikten sowie die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen sollen die Integrität des Rechtssystems wahren. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich der Tragweite von Verbrechen bewusst zu sein, um die Rechtsordnung zu schützen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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