Was zählt als sexuelle Belästigung? Kanzlei Wederhake klärt auf

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Wer weiß schon, wo die Grenze zwischen harmlosen Flirt und einer Belästigung mit sexuellem Motiv verläuft? Glücklicherweise sieht der Gesetzgeber einige Regeln vor, um zwischen den beiden Handlungsweisen zu unterscheiden. Ein Grund mehr, weshalb sich die Kanzlei Wederhake mit der Frage beschäftigt, um Ihnen eine ausführliche Antwort darauf zu geben. Erfahren Sie in diesem Artikel, was der Fachanwalt für Strafrecht in München darüber zu berichten weiß und welche Rechte Sie haben.

Wie ist die Definition von sexueller Belästigung?

Schauen wir als Erstes, was die Gesetzgebung zu dem Thema sagt. Im Falle der sexuellen Belästigung kommt das Strafgesetzbuch zum Einsatz, welches unter §184i den Strafbestand definiert.

„(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.“

Dem Täter droht laut dem Sexualstrafrecht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen sogar zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Was wird unter Belästigung verstanden?

Da der Gesetzestext relativ trocken ist, versucht Ihr Fachanwalt für Strafrecht, das Thema für Sie aufzuschlüsseln. Schauen wir uns als Nächstes an, was unter Belästigung verstanden wird. Im Strafgesetzbuch steht, dass es um eine sexuell motivierte Handlung geht, die durch körperliche Berührung oder durch Belästigung passiert. Dabei ist nicht wichtig, was die Intention der agierenden Person ist, sondern wie die betroffene das Verhalten auffasst. Es ist also ein Verhalten, das als unerwünscht interpretiert wird und vom Opfer deutlich verneint wird.

In manchen Fallen kann die Belästigung in den Bereich des Sexismus reichen. Dies geschieht dann, wenn die handelnde Person das Opfer aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert oder herabwürdigt. Zu diesem Verhalten zählen Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung. Bei allen diesen Taten spielt es keine Rolle, ob sie bewusst oder unbewusst passieren, solange sie als Belästigung aufgefasst werden. Eine sachliche Rechtfertigung gibt es dafür nicht, da es sich um sexistische Motive handelt.

Was das Strafgesetz darunter versteht

Im Folgenden stellt Ihnen Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in München Marc Wederhake einige konkrete Beispiele vor. Das äußere Erscheinungsbild einer sexuell motivierten Berührung hat einen weiten Interpretationsspielraum.

Damit der Strafbestand aus §184i erfüllt ist, muss sie in „sexuell bestimmter Weise“ geschehen. Da dies nicht immer einwandfrei zu klären ist, hat die Rechtssprechung einige Belästigungen als strafbar anerkannt.

Darunter fallen:

Ausnahmen, die nicht als Belästigung gewertet werden

Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen Berührungen ungewollt passieren und ein sexuelles Motiv nicht vorhanden ist. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Bestrafung nur erfolgt, wenn dem Täter ein solches Vorgehen nachgewiesen wird. Das heißt, dass die sexuelle Berührung durch bedingten Vorsatz ausgeführt werden muss.

Stellen wir uns für einen Moment eine vollbesetzte U-Bahn vor, in der es keinen freien Platz mehr gibt und die Fahrgäste aneinanderstehen. In solch einer Situation ist es denkbar, dass ein Fahrgast mit den Körperstellen eines anderen zwangsläufig in Berührung kommt. Das schließt Berührungen von Körperstellen wie dem Hintern mit ein. Das bedeutet aber nicht, dass diese Berührung, die von einem der Fahrgäste ausgeht, direkt gewollt ist. Es ist also denkbar, dass der Waggon dermaßen überfüllt ist, dass die Bewegung der Hand nicht ohne Kontakt zu anderen Fahrgästen ausgeführt werden kann.

Darum spielt der Vorsatz bei der Strafverfolgung eine wichtige Rolle. Eine Berührung kann beispielsweise irrtümlich geschehen, da der Täter davon ausgeht, dass das Opfer einverstanden damit ist. Deshalb muss immer der Einzellfall geprüft werden, ob es um eine vorsätzliche Handlung geht, die sich gegen den Willen des Opfers richtet.

Verjährung der sexuellen Belästigung

Wie bei allen Sexualstraftaten gibt es eine Verjährungsfrist, die von 3 Jahren bis 30 Jahren reicht. Diese hängt aber vom Tatbestand und den Ermittlungen der Strafverfolgung ab. So ist laut § 78 Abs. 2 StGB ein begangener Mord nach § 211 StGB von der Verjährung ausgenommen. In § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB steht, dass die Anzeige von den Strafverfolgungsbehörden innerhalb von 5 Jahren aufgenommen werden muss. Sobald diese mit den Ermittlungen beginnt, verzögert sich die Verjährung.

Fazit

Halten wir fest, dass eine Belästigung mit sexuellem Hintergrund eine Straftat ist, die mit Freiheitsentzug bestraft wird. Nicht immer ist sie sofort erkennbar, aber sie hängt in erster Linie von der Auffassung der betroffenen Person ab. Sie kann von leichten Annäherungsversuchen bis hin zum Eingriff in die körperliche Privatsphäre reichen und sogar sexistisch motiviert sein. Damit Sie nicht zum Täter werden, empfiehlt Ihnen der Rechtsanwalt für Strafrecht in München Marc Wederhake, auf folgende Dinge achtzugeben.

Ein Flirt findet immer im gegenseitigen Einverständnis statt. Seine Wirkung ist aufbauend und löst Freude beim anderen aus. Deshalb sollte immer das Ziel sein, den anderen in seinem Selbstwertgefühl aufzubauen. Alles was verletzend ist oder auf einseitiger Annäherung basiert, kann als Belästigung gewertet werden.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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