Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Jugendgerichtshilfe

Inhaltsverzeichnis

Die Jugendgerichtshilfe ist eine Institution, die im Kontext des Jugendstrafrechts eine bedeutende Rolle spielt. Ihr Ziel ist es, straffällig gewordenen Jugendlichen zu helfen, sich zu resozialisieren und erfolgreich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Im folgenden Artikel werden die Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und das Zusammenspiel der Jugendgerichtshilfe im Kontext des Jugendstrafrechts ausführlich erläutert.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe erfüllt vielfältige Aufgaben, die darauf abzielen, Jugendliche nach einer Straftat zu unterstützen und zu begleiten. Hierzu gehören:

  1. Sozialpädagogische Begleitung: Die Jugendgerichtshilfe bietet eine individuelle Begleitung und Unterstützung der straffällig gewordenen Jugendlichen.
  2. Ermittlung von sozialen Hintergründen: Die Ursachen für die Straffälligkeit werden untersucht, um gezielte Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen.
  3. Erstellung von Gutachten: Die Jugendgerichtshilfe erstellt Gutachten für das Gericht, die relevante Informationen zu sozialen, familiären und persönlichen Umständen des Jugendlichen enthalten.
  4. Förderung der Resozialisierung: Die Jugendgerichtshilfe entwickelt gemeinsam mit dem Jugendlichen Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe finden sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und anderen relevanten Gesetzen:

  1. Jugendgerichtsgesetz (JGG): In den §§ 3847 JGG sind die Aufgaben und Befugnisse der Jugendgerichtshilfe detailliert festgelegt.
  2. Strafgesetzbuch (StGB): Relevante Strafvorschriften für Jugendliche sind im Besonderen Teil des StGB (§§ 80109j) zu finden.

Ablauf im Jugendstrafverfahren

Der Einsatz der Jugendgerichtshilfe ist in verschiedenen Phasen des Jugendstrafverfahrens von Bedeutung:

  1. Vorverfahren: Bereits vor der Hauptverhandlung bietet die Jugendgerichtshilfe ihre Unterstützung an und erstellt ein Sozialgutachten.
  2. Hauptverhandlung: Die Jugendgerichtshilfe trägt während der Hauptverhandlung ihre Erkenntnisse vor und gibt Empfehlungen für mögliche Sanktionen.
  3. Vollstreckung: Während oder nach der Vollstreckung von Sanktionen begleitet die Jugendgerichtshilfe den Jugendlichen weiterhin.

Maßnahmen zur Resozialisierung

Die Jugendgerichtshilfe entwickelt in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und deren Umfeld individuelle Maßnahmen zur Resozialisierung. Dazu gehören:

  1. Sozialpädagogische Betreuung: Kontinuierliche Unterstützung und Begleitung im Alltag.
  2. Berufliche Integration: Förderung der schulischen und beruflichen Qualifikation, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  3. Therapeutische Maßnahmen: Bei Bedarf werden therapeutische Angebote zur Bewältigung persönlicher Probleme und traumatischer Erfahrungen geschaffen.

Zusammenfassung

Die Jugendgerichtshilfe ist eine entscheidende Institution im Kontext des Jugendstrafrechts, die darauf abzielt, straffällig gewordene Jugendliche nicht nur zu bestrafen, sondern vor allem zu unterstützen und zu resozialisieren. Durch ihre sozialpädagogische Arbeit trägt sie dazu bei, den Weg für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ebnen und den Jugendlichen eine positive Zukunftsperspektive zu bieten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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