Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Körperverletzung

Inhaltsverzeichnis

Die Körperverletzung ist ein Delikt im Strafrecht, das die physische Unversehrtheit einer Person betrifft. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte und möglichen Konsequenzen im Zusammenhang mit Körperverletzung umfassend erläutert.

Definition der Körperverletzung

Die Körperverletzung ist in § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Darunter versteht man die vorsätzliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person. Die Tat kann sowohl durch körperliche Misshandlung als auch durch Gesundheitsschädigung erfolgen.

Verschiedene Formen der Körperverletzung

1. Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Die einfache Körperverletzung ist die grundlegende Form dieses Delikts. Sie umfasst Handlungen, die zu leichten Verletzungen führen, wie zum Beispiel Schürfwunden oder Prellungen.

2. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Bei der gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um eine schwerwiegendere Form, bei der besondere Umstände, wie der Einsatz von Waffen oder Gift, die Tat verschärfen.

3. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat zu schweren gesundheitlichen Schäden führt, beispielsweise dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen oder erheblichen Verletzungen innerer Organe.

Strafbarkeit und rechtliche Konsequenzen

Strafrahmen nach dem Strafgesetzbuch

Die Strafbarkeit der Körperverletzung zieht unterschiedliche Strafrahmen nach sich, abhängig von der Schwere der Tat. Der Täter kann mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.

Anzeigepflicht und Privatklage

Körperverletzungen sind in der Regel Antragsdelikte, das heißt, der Geschädigte muss Strafantrag stellen. In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft jedoch von Amts wegen ermitteln. Daneben besteht die Möglichkeit einer Privatklage.

Zivilrechtliche Aspekte und Schmerzensgeld

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die geschädigte Person auch zivilrechtliche Schritte einleiten. Dies umfasst die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Fazit: Körperverletzung im Strafrecht

Die Körperverletzung stellt eine ernste Straftat dar, die sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die rechtliche Bewertung hängt von der Schwere der Tat ab, wobei die Bandbreite von milden Strafen bis zu langen Freiheitsstrafen reicht. Es ist ratsam, im Falle einer Körperverletzung rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die individuelle Situation angemessen zu bewerten und die besten Schritte für eine Verteidigung oder Klage einzuleiten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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