Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Konsumstrafbarkeit

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff „Konsumstrafbarkeit“ bezieht sich auf die rechtlichen Konsequenzen, denen eine Person ausgesetzt sein kann, wenn sie Betäubungsmittel konsumiert. In diesem Artikel werden die relevanten Gesetzesgrundlagen, die Unterscheidung von Eigenbedarf und Handel, sowie mögliche Strafen für Drogenkonsum detailliert erläutert.

Gesetzliche Grundlagen

Betäubungsmittelgesetz (BTMG)

Die Konsumstrafbarkeit ist im Betäubungsmittelgesetz (BTMG) verankert. Insbesondere § 29 Abs. 1 Nr. 3 BTMG regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, zu dem auch der Konsum gehört.

Unterscheidung von Eigenbedarf und Handel

Eigenbedarf

Im deutschen Recht wird zwischen Eigenbedarf und Handel differenziert. Der Eigenbedarf bezieht sich auf die Menge an Betäubungsmitteln, die eine Person für den eigenen, persönlichen Gebrauch besitzt. Hierbei kommt es auf die individuellen Umstände und die Art der Substanz an.

Handel mit Betäubungsmitteln

Der Handel mit Betäubungsmitteln ist eine Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BTMG und zieht erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Anders als beim Eigenbedarf steht hier die Absicht des Verkaufs oder der Weitergabe im Vordergrund.

Strafen und rechtliche Konsequenzen

Geldstrafen und Freiheitsstrafen

Die Konsumstrafbarkeit kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden, wobei die genaue Strafhöhe von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art und Menge der konsumierten Substanz, Vorstrafen des Täters und individuelle Umstände.

Therapeutische Maßnahmen

In einigen Fällen kann das Gericht therapeutische Maßnahmen anordnen, insbesondere wenn der Konsum auf eine Drogensucht zurückzuführen ist. Hierbei steht die Rehabilitation des Täters im Mittelpunkt.

Eigenbedarf und BTM-Rezept

Eigenbedarf und strafrechtliche Relevanz

Eigenbedarf an Betäubungsmitteln ist nicht strafrechtlich relevant, solange er im Rahmen der persönlichen Nutzung liegt. Die genaue Menge, die als Eigenbedarf betrachtet wird, ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

BTM-Rezept für medizinische Verwendung

In Ausnahmefällen kann der Konsum von Betäubungsmitteln für medizinische Zwecke legal sein, sofern ein Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept) vorliegt. Dies gilt insbesondere für verschreibungspflichtige Medikamente, die unter das BTMG fallen.

Fazit: Rechtliche Nuancen der Konsumstrafbarkeit

Die Konsumstrafbarkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ist ein komplexes rechtliches Thema. Es ist wichtig zu verstehen, dass der reine Konsum allein nicht zwangsläufig strafbar ist, es sei denn, er geht über den Eigenbedarf hinaus oder erfolgt ohne medizinische Verordnung. Die genauen rechtlichen Konsequenzen können je nach individuellen Umständen variieren. Daher ist es ratsam, im Falle von Drogenkonsum rechtlichen Rat einzuholen, um die persönliche Situation besser einschätzen zu können.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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