Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Unmittelbarer Täter

Inhaltsverzeichnis

Im Strafrecht spielt die Unterscheidung zwischen verschiedenen Täterformen eine entscheidende Rolle. Ein besonders bedeutender Begriff in diesem Kontext ist der des „unmittelbaren Täters“. Dieser Artikel erläutert ausführlich die rechtliche Bedeutung, die Begehung und die Rolle des unmittelbaren Täters im Strafrecht.

Definition und rechtliche Einordnung

Der unmittelbare Täter ist diejenige Person, die unmittelbar die Handlungen ausführt, die den Straftatbestand erfüllen. Dabei ist entscheidend, dass der unmittelbare Täter den tatbestandsrelevanten Erfolg selbst herbeiführt.

Täterschaft und Teilnahme

Die Täterschaft und Teilnahme sind grundlegende Konzepte im Strafrecht. Der unmittelbare Täter ist stets auch der unmittelbare Handelnde, der die Tathandlung vornimmt und den kausalen Beitrag zur Tat leistet.

Begehung der Straftat

Die Begehung einer Straftat durch den unmittelbaren Täter umfasst sämtliche Handlungen, die den Tatbestand erfüllen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Täter alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen handelt. Entscheidend ist die unmittelbare Ausführung der Tathandlung.

Rechtliche Einordnung nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Die grundlegende rechtliche Einordnung des unmittelbaren Täters findet sich im Strafgesetzbuch (StGB). Insbesondere sind die §§ 25 und 26 StGB relevant.

§ 25 StGB – Begehen

Der § 25 StGB regelt die Begehung einer Straftat und stellt klar, dass Täter diejenigen Personen sind, die die Straftat unmittelbar begehen.

§ 26 StGBAnstiftung und Gehilfenschaft

Der § 26 StGB differenziert zwischen Anstiftern und Gehilfen, die nicht unmittelbare Täter sind. Anstifter bewegen einen anderen zur Tat, während Gehilfen die Tat durch Hilfeleistung ermöglichen.

Rolle im Strafverfahren

Der unmittelbare Täter steht im Mittelpunkt des Strafverfahrens. Die Beweisführung konzentriert sich darauf, dass diese Person die tatbestandsrelevanten Handlungen unmittelbar ausgeführt hat. In einem Strafprozess wird genau geprüft, ob die Täterschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Fazit

Der unmittelbare Täter ist die zentrale Figur in einem Strafverfahren. Seine Handlungen sind entscheidend für die Erfüllung des Tatbestands. Es ist von großer Bedeutung, im Strafprozess die Täterschaft klar zu identifizieren und rechtlich korrekt zu bewerten. Anwälte im Strafrecht, die auf Täterschaft und Teilnahme spezialisiert sind, spielen eine wichtige Rolle bei der Verteidigung oder Anklage im Zusammenhang mit unmittelbaren Tätern.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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