Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Verleumdung

Inhaltsverzeichnis

Die Verleumdung ist eine strafrechtliche Handlung, die auf der Verbreitung von unwahren Tatsachen beruht und darauf abzielt, den Ruf einer Person zu schädigen. In diesem Artikel wird der Begriff der Verleumdung im Kontext des deutschen Strafrechts detailliert erläutert, wobei besonderes Augenmerk auf die relevanten Paragraphen und die rechtlichen Folgen gelegt wird.

Definition der Verleumdung

Die Verleumdung ist gemäß § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert als die vorsätzliche Verbreitung einer unwahren Tatsache über eine andere Person, die geeignet ist, den Ruf dieser Person erheblich zu schädigen. Die Verleumdung stellt somit eine bewusste Handlung dar, bei der falsche Informationen mit dem Ziel verbreitet werden, den Ruf einer Person zu beeinträchtigen.

Tatbestandsmerkmale der Verleumdung

Damit eine Handlung als Verleumdung strafrechtlich relevant wird, müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

  • Vorsatz: Der Täter muss die Unwahrheit der verbreiteten Tatsachen kennen und den Vorsatz haben, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen.
  • Verbreitung: Die unwahren Tatsachen müssen aktiv verbreitet werden, beispielsweise durch mündliche Äußerungen, Schriften oder Veröffentlichungen.
  • Schädigung des Rufs: Die unwahren Tatsachen müssen geeignet sein, den Ruf der betroffenen Person erheblich zu schädigen.

Rechtliche Folgen der Verleumdung

Die Verleumdung ist gemäß § 187 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Rufschädigung und die Umstände der Verleumdung.

Darüber hinaus hat das Opfer einer Verleumdung das Recht, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierbei können finanzielle Entschädigungen für den erlittenen Rufschaden gefordert werden.

Schlussfolgerung

Die Verleumdung ist eine ernste Straftat, die nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, den Ruf von Einzelpersonen zu schützen und sicherzustellen, dass Falschinformationen nicht leichtfertig verbreitet werden. Ein genaues Verständnis der Definition, Tatbestandsmerkmale und rechtlichen Folgen der Verleumdung ist entscheidend, um sowohl potenzielle Täter als auch Opfer angemessen zu schützen und zu behandeln.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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