Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Verteidiger

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff „Verteidiger“ umfasst eine zentrale Rolle im Strafverfahren, in dem die Interessen der Beschuldigten vertreten werden. Rechtsanwalt Marc Wederhake, spezialisiert auf Strafrecht und leitender Anwalt der renommierten Kanzlei Wederhake in München, nimmt in diesem Kontext eine bedeutende Position ein.

Die Rolle des Verteidigers im Strafverfahren

Definition und rechtliche Grundlagen

Der Verteidiger ist ein rechtlicher Vertreter, der die Interessen der Beschuldigten im Strafverfahren wahrnimmt. Die grundlegenden Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung (StPO). Insbesondere § 137 StPO regelt die Bestellung eines Verteidigers, der dem Beschuldigten zur Seite steht.

Aufgaben und Funktionen

  1. Interessenwahrung: Der Verteidiger hat die Pflicht, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört die umfassende Aufklärung des Sachverhalts und die Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie.
  2. Akteneinsicht und Beweisanträge: Der Verteidiger hat das Recht auf Akteneinsicht und kann Beweisanträge stellen, um die Grundlage für eine fundierte Verteidigung zu schaffen.
  3. Vertretung vor Gericht: Der Verteidiger übernimmt die Verteidigung vor Gericht, stellt Fragen an Zeugen, plädiert für seinen Mandanten und setzt sich für ein gerechtes Urteil ein.
  4. Beratung des Mandanten: Eine entscheidende Aufgabe ist die umfassende rechtliche Beratung des Mandanten. Dies beinhaltet die Einschätzung der Rechtslage, mögliche Konsequenzen und Handlungsoptionen.
  5. Wahrung von Rechten: Der Verteidiger achtet darauf, dass sämtliche Rechte seines Mandanten gewahrt werden. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht zu schweigen.

Marc Wederhake: Strafverteidiger mit Expertise

Werdegang und Qualifikationen

Rechtsanwalt Marc Wederhake verfügt über eine langjährige Erfahrung im Strafrecht. Seine fundierten Qualifikationen und sein Fachanwaltstitel im Strafrecht unterstreichen seine Expertise auf diesem Gebiet.

Kanzlei Wederhake: Exzellente Strafverteidigung in München

Die Kanzlei Wederhake, mit Marc Wederhake als leitendem Anwalt, steht für exzellente Strafverteidigung in München. Die Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Beschuldigten in Strafverfahren spezialisiert und zeichnet sich durch Engagement, Fachwissen und eine individuelle Betreuung aus.

Fazit

Der Verteidiger im Strafverfahren ist eine Schlüsselfigur für die gerechte und umfassende Vertretung der Interessen des Beschuldigten. Rechtsanwalt Marc Wederhake verkörpert als Strafverteidiger in München diese Rolle mit herausragender Expertise und setzt sich engagiert für die Belange seiner Mandanten ein. In der Kanzlei Wederhake finden Beschuldigte eine kompetente und vertrauenswürdige Anlaufstelle für ihre strafrechtlichen Angelegenheiten

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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