Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Vollendung

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff „Vollendung“ spielt im Strafrecht eine zentrale Rolle und bezieht sich auf den Abschluss einer Straftat, bei dem alle wesentlichen Merkmale des Tatbestands erfüllt sind. Die Regelungen hierzu finden sich in den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB).

Vollendung im Kontext von Straftaten

Definition und Wesensmerkmale

Die Vollendung einer Straftat tritt ein, wenn sämtliche objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Das bedeutet, dass der Täter alle Handlungen vorgenommen hat, die für den gesetzlich definierten Tatbestand erforderlich sind. Es erfolgt somit der Abschluss der Tat in all ihren Facetten.

Tatbestand und Erfüllung

Um die Vollendung einer Straftat zu verstehen, ist es essenziell, den jeweiligen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu analysieren. Beispielsweise kann bei einem Diebstahl die Vollendung dann vorliegen, wenn der Täter die fremde bewegliche Sache weggenommen und in seinen Gewahrsam gebracht hat.

Abgrenzung zur Versuchshandlung

Unterschied zum Versuch

Die Vollendung steht im Kontrast zum Versuch einer Straftat. Während beim Versuch der Täter zwar Handlungen unternimmt, aber aus verschiedenen Gründen nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt werden, ist die Vollendung gekennzeichnet durch das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Elemente.

Rechtliche Konsequenzen

Strafrahmen und Sanktionen

Die strafrechtlichen Konsequenzen richten sich maßgeblich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die jeweilige Straftat. Der Strafrahmen kann je nach Vollendung und eventuellen Erschwerungs- oder Milderungsgründen variieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Vollendung einer Straftat in der Regel höhere Strafen zugeordnet sind als dem Versuch.

Besondere Aspekte und Rechtsprechung

Einflussfaktoren auf die Vollendung

Verschiedene Einflussfaktoren, wie etwa Täuschung, Irrtum oder Zwang, können die Vollendung einer Straftat beeinflussen. Die Rechtsprechung berücksichtigt diese Aspekte und kann in bestimmten Fällen zu einer abweichenden Bewertung führen.

Fazit

Die Vollendung einer Straftat ist ein komplexer Rechtsbegriff, der sich auf den vollständigen Abschluss einer rechtswidrigen Handlung bezieht. Die Analyse der Tatbestandsmerkmale im jeweiligen Kontext sowie die Berücksichtigung von Einflussfaktoren sind entscheidend für die rechtliche Bewertung. Rechtsanwalt Marc Wederhake, Fachanwalt für Strafrecht, steht seinen Mandanten mit umfassender Expertise zur Seite und setzt sich engagiert für ihre Interessen ein.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
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