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Strafrecht

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Fachanwalt für Strafrecht in München
Kanzlei wederhake

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in München

Marc Wederhake in München hat den Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Anwalt im Strafrecht auf Tätervertretungen gelegt. Bundesweit betreut er Mandate in den Rechtsgebieten des allgemeinen Strafrechts und des Betäubungsmittelstrafrechts.

Grundsätzlich sollten Sie sich immer an einen Strafverteidiger wenden, wenn Sie festgenommen wurden, ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, Sie einen Strafbefehl erhalten haben oder gegen ein ergangenes Urteil vorgehen möchten oder Ihrem Vermögen eine Einziehung droht.

Wer plötzlich im Fokus polizeilicher Ermittlungen steht oder sogar verhaftet wurde, fühlt sich meist überfordert und den Behörden ausgeliefert. Ein versierter Strafverteidiger hilft, das erste Chaos zu ordnen und den besten Weg aus der Krise zu finden.

Zum besseren Verständnis werden die einzelnen Phasen eines Strafverfahrens erläutert.

Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer Straftat erfahren oder eine Strafanzeige erhalten, sind sie bei Vorliegen eines Anfangsverdachts verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das ist der Fall, wenn so viele verdichtende Momente vorliegen, um Verfahrenshandlungen im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) auszulösen (§ 152 II StPO).

Bei schwerwiegenden Straftaten kann Untersuchungshaft drohen – spätestens jetzt wird die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt unverzichtbar. Eine U-Haft kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden: Neben einem dringenden Tatverdacht muss stets auch ein Haftgrund wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr vorliegen.

Grundsätzlich gilt, dass Aussagen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Strafrechtsspezialisten gemacht werden sollten, um eine potenzielle Verteidigungsstrategie nicht zu gefährden. Niemand muss sich selbst belasten, daher ist es immer besser, erst einmal zu schweigen. Zudem kann der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Akteneinsicht nehmen und sich über den Stand des Ermittlungsverfahrens informieren sowie abschätzen, wie die Beweislage gegen seinen Mandanten aussieht.

Viele Verfahren können bereits in einem frühen Stadium eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft z. B. keinen hinreichenden Tatverdacht begründen kann. Bei sogenannten Bagatelldelikten kommt eine Einstellung wegen Geringfügigkeit in Betracht, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Durch das Eingreifen eines prozesskundigen Anwalts für Strafrecht hat ein Beschuldigter größere Chancen, das Verfahren zu diesem Zeitpunkt zu beenden.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, und kein Strafbefehl erlassen wurde, wird sie Anklage erheben. In diesem Stadium legt sie die Anklageschrift dem zuständigen Strafgericht vor, das sie an den Beschuldigten weiterleitet, damit dieser Stellung nehmen kann. Oftmals erfährt dieser erst jetzt, was genau ihm zur Last gelegt wird. Der Strafverteidiger kann jetzt auf verschiedene Weise aktiv werden, um die Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwenden.

Er kann nach dem Studium der Aktenlage Beweisanträge stellen und versuchen, die Anklage zugunsten des Beschuldigten abzumildern. Da auch der Staatsanwaltschaft Fehler unterlaufen, kann er auf etwaige formelle Mängel der Anklageschrift hinweisen oder Einwände erheben. Weiterhin kann eine vorläufige Einstellung des Verfahrens, z. B. wegen krankheitsbedingter Abwesenheit eines Mandanten zum Zeitpunkt der mündlichen Hauptverhandlung, hilfreich sein, um Zeit zu gewinnen.

Einen Antrag auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens kommt infrage, wenn davon auszugehen ist, das ein Tatvorwurf nicht bewiesen werden kann.

Das Herzstück der Hauptverhandlung ist die mündliche Verhandlung, in der sich das Gericht ein persönliches Bild vom Angeklagten, den Zeugen, Sachverständigen und anderen Beweismitteln macht. Ein Angeklagter sollte sich stets von einem fachkundigen Strafverteidiger wie Marc Wederhake auf die mündliche Hauptverhandlung vorbereiten lassen und sich an die zurechtgelegte Verteidigungsstrategie halten.

Nachdem der Angeklagte zu seiner Person befragt und die Anklageschrift verlesen wurde, wird die Beweisaufnahme durchgeführt. Anschließend halten die Staatsanwaltschaft und der Strafverteidiger ihre Plädoyers. Das letzte Wort gehört dem Angeklagten. Im Strafprozess hängt vieles vom sehr formal aufgebauten Strafprozessrecht ab – beispielsweise, welche Beweise zulässig sind oder ob ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt. Hier ist das Wissen eines Fachanwalts für Strafrecht unabdingbar.

Auch nach dem Erlass eines Urteils sind die Prozessmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Das Rechtsmittel bestimmt sich danach, ob erstinstanzlich vor einem Amts- oder Landgericht verhandelt wurde.

Gegen ein amtsgerichtliches Urteil wird in der Regel Berufung beim zuständigen Landgericht eingelegt, durch die eine erneute materiell-rechtliche Prüfung angestoßen wird. Das Verfahren wird neu aufgerollt, es können neue Tatsachen vorgetragen, Beweismittel eingebracht und weitere Zeugen gehört werden.

Eine Revision hingegen beschäftigt sich nur mit formellen Verfahrensfehlern und prüft, ob in der Vorinstanz das materielle Recht korrekt angewendet wurde. Tatsachen werden hier nicht mehr untersucht. Gegen amtsgerichtliche Entscheidungen kann auch mit einer Sprungrevision vorgegangen werden.

Das Rechtsmittelverfahren eröffnet einem Strafverteidiger die Möglichkeit, seine Verteidigungsstrategie zu optimieren: Er weiß jetzt, wie der Sachverhalt und die Beweise vom Gericht eingeschätzt und bewertet wurden und kann seine Argumentation dementsprechend ausrichten.

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