Hausdurchsuchung – Was Sie wissen müssen und wie Sie sich richtig verhalten

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Eine Hausdurchsuchung ist eine ernste Angelegenheit, die tiefe Eingriffe in die Privatsphäre darstellt. Betroffene stehen oft unter Schock und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Falsche Reaktionen können jedoch schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Kanzlei Wederhake bietet Ihnen professionelle Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und unnötige Nachteile zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, Ihre Rechte und Pflichten sowie die richtige Vorgehensweise bei einer Hausdurchsuchung.

Wann und warum findet eine Hausdurchsuchung statt?

Eine Hausdurchsuchung erfolgt in der Regel, wenn gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren läuft und die Polizei oder Staatsanwaltschaft Beweise sichern will. Das kann der Fall sein bei:

  • Verdacht auf eine Straftat (§ 102 StPO) – etwa Drogenhandel, Betrug, Diebstahl oder Steuerhinterziehung.
  • Auffindeverdacht von Beweismitteln (§ 103 StPO) – wenn Gegenstände als Beweismittel dienen könnten.
  • Gefahr im Verzug (§ 105 StPO) – wenn eine richterliche Genehmigung nicht abgewartet werden kann.

Wichtig: Eine Hausdurchsuchung muss grundsätzlich durch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§ 105 Abs. 1 StPO) angeordnet werden, es sei denn, es liegt eine akute Gefahrensituation vor.

Ihre Rechte während einer Hausdurchsuchung

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie während einer Hausdurchsuchung bestimmte Rechte haben. Diese sollten Sie kennen und konsequent nutzen:

1. Recht auf Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss (§ 106 StPO)

Die Beamten müssen Ihnen den richterlichen Beschluss vorlegen. Prüfen Sie:

  • Ist Ihr Name und Ihre Adresse korrekt?
  • Welche Beweise sollen gefunden werden?
  • Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Räume, die durchsucht werden dürfen?

Falls die Durchsuchung ohne Beschluss erfolgt, fordern Sie eine Begründung an und notieren Sie sich den Namen des leitenden Beamten.

2. Recht auf einen Anwalt (§ 137 StPO)

Sie dürfen sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Die Polizei ist nicht verpflichtet, auf dessen Eintreffen zu warten, aber Ihr Anwalt kann Ihnen telefonisch erste Anweisungen geben.

3. Aussageverweigerungsrecht (§ 136 Abs. 1 StPO)

Sie sind nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten! Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Schweigen ist Ihr gutes Recht und meist die beste Strategie.

4. Recht auf Anwesenheit während der Durchsuchung (§ 106 StPO)

Sie haben das Recht, der Durchsuchung beizuwohnen. Falls Sie abwesend sind, kann eine andere erwachsene Person (z. B. Nachbar) als Zeuge hinzugezogen werden.

So verhalten Sie sich richtig

Eine Hausdurchsuchung ist eine Stresssituation, aber mit dem richtigen Verhalten können Sie sich vor rechtlichen Nachteilen schützen:

  • Ruhe bewahren: Panik oder aggressive Reaktionen können die Situation verschärfen. Bleiben Sie ruhig und verweigern Sie jegliche Aussagen.
  • Keine freiwilligen Zugeständnisse: Öffnen Sie keine Schränke oder Türen von sich aus und übergeben Sie keine Gegenstände, die nicht explizit im Durchsuchungsbeschluss erwähnt sind.
  • Protokoll anfordern und prüfen (§ 107 StPO): Nach der Durchsuchung erhalten Sie ein Protokoll. Prüfen Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände korrekt aufgelistet sind.
  • Beweise für rechtswidriges Verhalten der Polizei sichern: Falls Beamte sich nicht an die Regeln halten, notieren Sie sich Namen und Dienstnummern oder bitten Sie Zeugen um schriftliche Aussagen.

Nach der Durchsuchung: Was tun?

Nachdem die Polizei Ihre Wohnung verlassen hat, sollten Sie sofort folgende Schritte einleiten:

  • Gedächtnisprotokoll anfertigen: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, beteiligte Beamte und Details zum Ablauf.
  • Anwalt informieren: Ein erfahrener Strafverteidiger kann prüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und ob es Möglichkeiten gibt, sich gegen Beschlagnahmungen zu wehren.
  • Rechtsmittel einlegen (§ 304 StPO): Falls Sie der Meinung sind, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war, können Sie eine Beschwerde

Schlusswort: Ihre Rechte mit der Kanzlei Wederhake durchsetzen

Eine Hausdurchsuchung kann schwerwiegende Folgen haben, aber mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Rechte wahren. Die Kanzlei Wederhake steht Ihnen zur Seite, um unrechtmäßige Maßnahmen anzufechten und Ihre Interessen zu vertreten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind!

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
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