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Rechtliche Bewertung von Cannabis im Straßenverkehr: Grenzwerte, Nachweisverfahren und Konsequenzen für Führerscheininhaber

Inhaltsverzeichnis

Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland stellt sich für viele Konsumenten die Frage, welche Auswirkungen der Konsum auf ihre Fahrtüchtigkeit und die rechtlichen Konsequenzen im Straßenverkehr hat. Anders als bei Alkohol gibt es beim Cannabis-Konsum viele Unsicherheiten bezüglich der Nachweisbarkeit, der Grenzwerte und der Sanktionen. Strafverteidiger Marc Wederhake, Fachanwalt für Strafrecht, erläutert die aktuellen Regelungen und zeigt auf, welche Konsequenzen Autofahrer bei einem positiven Drogentest erwarten können.

Die gesetzliche Grundlage: Cannabis und das Straßenverkehrsgesetz

Das deutsche Straßenverkehrsrecht verfolgt einen strikten Ansatz gegenüber Drogenkonsum am Steuer. Während es für Alkohol einen klaren Promillegrenzwert gibt, gelten für Cannabis andere Maßstäbe. Maßgeblich sind hier die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

  • 24a Abs. 2 StVG besagt, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ein Fahrzeug unter der Wirkung von berauschenden Mitteln zu führen. Die Wirkung wird angenommen, sobald eine messbare Konzentration des Cannabis-Abbauprodukts THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut festgestellt wird.

THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Die aktuelle Rechtslage

In Deutschland existiert ein festgelegter THC-Grenzwert für den Straßenverkehr. Dieser liegt derzeit bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert überschritten, drohen empfindliche Sanktionen, selbst wenn keine Fahruntüchtigkeit erkennbar war.

Im Gegensatz zum Alkoholwert von 0,5 Promille, der eine gewisse Toleranz zulässt, gilt beim Cannabis-Konsum eine strikte Handhabung. Schon geringe Mengen im Blut können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies führt zu Kritik, insbesondere weil THC wesentlich länger im Körper nachweisbar ist als Alkohol, obwohl die berauschende Wirkung bereits nach wenigen Stunden nachlässt.

Diskussion um eine Anhebung der Grenzwerte: Viele Experten fordern eine Anpassung der THC-Grenzwerte, da der aktuelle Wert keine direkte Aussage über die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit trifft. Vergleichbare europäische Länder wie die Niederlande oder Kanada haben wesentlich höhere Grenzwerte eingeführt.

Nachweisverfahren: Wie wird Cannabis im Straßenverkehr festgestellt?

Die Polizei nutzt verschiedene Methoden, um den Cannabis-Konsum von Fahrern festzustellen:

  1. Drogenschnelltests: Diese erfolgen in der Regel durch Speicheltests oder Wischtests. Sie liefern einen ersten Hinweis auf Konsum, sind aber nicht gerichtsfest.
  2. Blutuntersuchung: Bei einem positiven Schnelltest erfolgt eine Blutentnahme, um den THC-Wert exakt zu bestimmen. Entscheidend ist die Menge von aktivem THC im Blutserum, nicht die Abbauprodukte.
  3. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Wer wiederholt mit Cannabis im Straßenverkehr auffällt, muss mit einer MPU rechnen, um die Fahreignung nachzuweisen.

Da THC wesentlich länger im Körper verbleibt als Alkohol, können auch Gelegenheitskonsumenten noch Tage nach dem Konsum auffällig werden. Dies führt zu rechtlichen Grauzonen, da ein positiver THC-Test nicht automatisch bedeutet, dass der Fahrer noch unter Einfluss der Droge steht.

Konsequenzen für Führerscheininhaber

Seit der Legalisierung von medizinischem Cannabis stellt sich die Frage, ob Patienten mit ärztlicher Verschreibung unter THC-Einfluss fahren dürfen. Grundsätzlich gilt:

  • Wer Cannabis auf Rezept konsumiert, muss seine Fahrtüchtigkeit selbst einschätzen.
  • Bei regelmäßiger Einnahme kann der Körper sich an die Substanz gewöhnen, sodass keine Fahruntüchtigkeit vorliegt.
  • Dennoch sind Patienten nicht von einer MPU oder einer Strafe ausgenommen, falls die Polizei eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit feststellt.

Empfohlen wird, sich vor dem Führen eines Fahrzeugs ärztlich beraten zu lassen und stets die Verschreibung mitzuführen.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Wer wegen Cannabis-Konsums im Straßenverkehr belangt wird, sollte frühzeitig rechtliche Unterstützung suchen. Strafverteidiger Marc Wederhake erläutert einige Verteidigungsansätze:

  • Anfechtung der Blutuntersuchung: Nicht alle Messverfahren sind zuverlässig. Fehlerhafte Proben oder unsaubere Analyseverfahren können angegriffen werden.
  • Kein Nachweis einer Fahruntüchtigkeit: Ein erhöhter THC-Wert allein beweist nicht zwangsläufig eine Beeinträchtigung. Gutachter können helfen, eine Fahrfähigkeit nachzuweisen.
  • Unverhältnismäßigkeit der Sanktionen: Die aktuellen Grenzwerte sind wissenschaftlich umstritten. In Einzelfällen kann eine abweichende Beurteilung erfolgen.

Gerade bei wiederholten Verstößen oder einer drohenden MPU ist eine strategische Verteidigung entscheidend, um die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Rechtliche Unsicherheiten und Verteidigungsmöglichkeiten

Die aktuelle Regelung zu Cannabis im Straßenverkehr führt immer wieder zu rechtlichen Unsicherheiten. Die niedrigen THC-Grenzwerte sind wissenschaftlich umstritten und führen dazu, dass auch Fahrer belangt werden, die längst nicht mehr unter akutem Einfluss der Droge stehen.

Wer sich mit Vorwürfen im Zusammenhang mit Cannabis am Steuer konfrontiert sieht, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Strafverteidiger wie Marc Wederhake wenden. Eine sorgfältige Prüfung der Umstände kann dabei helfen, unverhältnismäßige Strafen zu vermeiden und den Führerschein zu retten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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