Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Cybermobbing

Inhaltsverzeichnis

Cybermobbing, auch als „Online-Mobbing“ bekannt, ist eine ernsthafte Straftat, die durch digitale Technologien begangen wird. Dieser Artikel beleuchtet die Definition von Cybermobbing, die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß dem Strafrecht, die möglichen Strafen und die Schutzmaßnahmen, die Opfern zur Verfügung stehen.

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing bezieht sich auf die vorsätzliche und wiederholte Nutzung digitaler Medien, um andere Menschen zu belästigen, zu diffamieren oder zu bedrohen. Dies kann durch verschiedene Online-Plattformen, soziale Netzwerke oder Messaging-Dienste geschehen.

Strafrechtliche Einordnung

Cybermobbing kann als digitale Form des Stalkings betrachtet werden, was nach § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar ist.

Diffamierende Äußerungen im Netz können als Beleidigung oder Verleumdung gemäß den Paragraphen 185 und 187 StGB geahndet werden.

Mögliche Strafen für Cybermobbing

Schwere Fälle von Cybermobbing können zu Freiheitsstrafen führen, insbesondere wenn körperliche oder psychische Gesundheitsschäden bei den Opfern entstehen.

  • Geldstrafen:

Geldstrafen werden je nach Schwere und Ausmaß der Taten verhängt.

Schutzmaßnahmen und Rechte der Opfer

  • Unterlassungsanspruch:

Opfer von Cybermobbing haben das Recht, eine Unterlassung der belästigenden Handlungen zu verlangen.

  • Schadensersatzansprüche:

Geschädigte können Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn materielle oder immaterielle Schäden entstanden sind.

Gesundheitsrechtliche Aspekte

  • Psychische Gesundheit:

Cybermobbing kann schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Opfer haben.

  • Prävention und Sensibilisierung:

Im Gesundheitsrecht werden Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen von Cybermobbing gefördert.

Fazit: Rechtliche Konsequenzen und Prävention von Cybermobbing

Cybermobbing ist keine Bagatellstraftat und kann erhebliche Konsequenzen für Täter haben. Das Strafrecht bietet Schutzmechanismen und Strafen, um Opfer zu unterstützen und Täter zu sanktionieren. Präventive Maßnahmen, wie Aufklärungskampagnen und Sensibilisierung, sind entscheidend, um das Bewusstsein für die Tragweite von Cybermobbing zu schärfen und dessen Verbreitung einzudämmen.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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