Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Entziehung der Fahrerlaubnis

Inhaltsverzeichnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßnahme, bei der die zuständige Behörde einem Fahrer die Fahrerlaubnis dauerhaft entzieht. Dies geschieht, wenn der Fahrer aufgrund schwerwiegender Verstöße oder einer wiederholten Gefährdung der Verkehrssicherheit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Entziehung der Fahrerlaubnis finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Insbesondere sind folgende Bestimmungen relevant:

  • § 3 StVG: Regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Demnach kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn der Fahrer aufgrund seines Verhaltens als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen gilt.
  • § 11 FeV: Bestimmt, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden muss, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
  • § 13 FeV: Legt fest, dass nach der Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten festgesetzt wird, in der der Betroffene keinen neuen Führerschein beantragen kann.
  • § 24 StVG: Bezieht sich auf die Alkoholfahrten und stellt klar, dass ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist.
  • § 4 StVG: Regelt das Fahreignungsregister in Flensburg, das maßgeblich bei der Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt wird, wenn die maximale Punktzahl erreicht wird (ab 8 Punkten).

Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann erfolgen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Straftaten im Straßenverkehr: Dazu gehören insbesondere Alkoholfahrten (ab 1,1 Promille), Drogenfahrten sowie schwerwiegende Straftaten wie gefährliches Fahren (§ 315c StGB) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).
  • Wiederholte Verstöße: Zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wie häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das wiederholte Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, können ebenfalls zur Entziehung führen.
  • Punkte im Fahreignungsregister: Wenn die maximal zulässige Punktzahl von 8 Punkten im Verkehrszentralregistererreicht wird, erfolgt eine Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 4 StVG.

Verfahren und Folgen

  1. Prüfung der Fahreignung: In der Regel wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Eignung des Fahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen. Die MPU ist gemäß § 11 FeV verpflichtend, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
  2. Anordnung der Entziehung: Nach Prüfung der Fahreignung und gegebenenfalls der MPU wird die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde oder das Gericht angeordnet.
  3. Sperrfrist: Nach der Entziehung wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten festgelegt, während der der Führerschein nicht wieder erteilt wird. Diese Sperrfrist kann je nach Schwere des Vergehens auch länger ausfallen (§ 13 FeV).
  4. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein unter bestimmten Bedingungen, z.B. nach Bestehen einer MPU, wiedererteilt werden.

Unterschied zur Fahrerlaubnissperre

Die Fahrerlaubnissperre unterscheidet sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis durch den zeitlichen Charakter. Während eine Sperre eine vorübergehende Maßnahme darstellt, bei der der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist wieder erteilt wird, führt die Entziehung der Fahrerlaubnis zu einem dauerhaften Verlust des Führerscheins, der nur nach Ablauf der Sperrfrist und einer erneuten Prüfung (MPU) wieder erlangt werden kann.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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