Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Erhebung von Beweismitteln

Inhaltsverzeichnis

Die Erhebung von Beweismitteln ist ein zentraler Bestandteil des Strafverfahrens und spielt eine entscheidende Rolle bei der Feststellung von Tatbeständen und der Schuld des Beschuldigten. Beweismittel dienen dazu, die im Strafverfahren relevanten Tatsachen zu beweisen und die Wahrheit herauszufinden. Sie können sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren von Bedeutung sein und müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erhoben werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Beweiserhebung im Strafrecht sind in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die StPO legt fest, wie Beweismittel zu erheben sind und welche Arten von Beweismitteln zulässig sind.

  • § 1 StPO – Anwendbarkeit und Zweck der Strafprozessordnung: Diese Vorschrift regelt die grundlegenden Anforderungen und das Verfahren der Strafverfolgung, einschließlich der Erhebung von Beweismitteln.
  • § 136 StPOVernehmung des Beschuldigten: Dieser Paragraf regelt die Vernehmung des Beschuldigten im Strafverfahren und beschreibt, wie Aussagen des Beschuldigten zu den Beweismitteln gehören können.
  • § 81 StPO – Erhebung körperlicher Beweise: Hier wird geregelt, wie körperliche Beweismittel, wie Blutproben oder Haarproben, erhoben werden können, wenn sie für die Aufklärung einer Straftat erforderlich sind.
  • § 94 StPO – Beschlagnahme von Beweismitteln: Beweismittel, die zur Aufklärung einer Straftat wichtig sind, können beschlagnahmt werden, um sie für das Verfahren zu sichern.

Arten von Beweismitteln

Es gibt verschiedene Arten von Beweismitteln, die im Strafverfahren zur Anwendung kommen können. Dazu gehören:

Zeugenaussagen

Die Aussagen von Zeugen sind eine der wichtigsten Quellen von Beweismitteln im Strafverfahren. Zeugen sind Personen, die entweder direkt oder indirekt Informationen zu den im Verfahren relevanten Tatbeständen liefern können. Zeugen können sowohl Belastungszeugen als auch Entlastungszeugen sein.

Vernehmung von Zeugen: Im Ermittlungsverfahren oder Hauptverfahren können Zeugen vom Staatsanwalt oder Gericht vernommen werden. Ihre Aussagen sind oft entscheidend für die Beurteilung des Tatgeschehens.

Sachverständigengutachten

Im Rahmen des Strafverfahrens können auch Sachverständige hinzugezogen werden, um technische oder fachliche Beweise zu erbringen. Dies kann zum Beispiel im Bereich der Forensik, Psychiatrie oder Medizin der Fall sein.

Beispiel: Ein Sachverständigengutachten über die Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten kann als Beweismittel dienen, um den Tatvorwurf der Trunkenheit im Verkehr zu stützen.

Körperliche Beweismittel

Körperliche Beweismittel sind Objekte oder Spuren, die bei der Tat oder am Tatort hinterlassen wurden und die zur Klärung der Tat entscheidend beitragen können. Hierzu gehören zum Beispiel Tatwaffen, Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Kleidung oder Blutproben.

Beispiel: Eine Waffe, die bei einem Raubüberfall verwendet wurde, kann als Beweismittel in das Verfahren aufgenommen werden.

Urkunden und Dokumente

Urkunden und Dokumente stellen ebenfalls wichtige Beweismittel dar, insbesondere bei Betrugs– und Wirtschaftsstrafverfahren. Es kann sich um Verträge, Rechnungen, Bankunterlagen oder Schriftstücke handeln, die für die Aufklärung von Straftaten entscheidend sind.

Beispiel: Fälschungen von Dokumenten im Rahmen von Betrugsfällen können als Beweismittel dienen, um die Täuschung und die Tatbestandsmerkmale des Betrugs zu belegen.

Elektronische Beweismittel

Im digitalen Zeitalter spielen auch elektronische Beweismittel eine immer größere Rolle. Dazu gehören Computer, Smartphones, E-Mails und Internetkommunikation, die als Beweismittel dienen können.

Beispiel: Chats oder E-Mails, die den Drogenhandel oder Erpressung dokumentieren, können als Beweismittel im Verfahren verwendet werden.

Erhebung von Beweismitteln

Die Erhebung von Beweismitteln muss nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt werden. Dabei gibt es klare Verfahrensregeln, wie Beweismittel sicherzustellen, zu beschlagnahmen oder zu protokollieren sind.

Beschlagnahme von Beweismitteln

Die Beschlagnahme ist eine der wichtigsten Methoden zur Sicherstellung von Beweismitteln. Gemäß § 94 StPO kann die Polizei Beweismittel, die für die Aufklärung einer Straftat wichtig sind, beschlagnahmen, um sie für das Verfahren zu sichern.

Beispiel: Ein Drogenschmuggler könnte auf einem Flughafen festgenommen werden, und die Drogen, die er transportiert, werden als Beweismittel beschlagnahmt.

Durchsuchung

Für die Erhebung von Beweismitteln kann auch eine Durchsuchung eines Tatorts oder einer Wohnung angeordnet werden. Eine Durchsuchung erfolgt in der Regel nur nach richterlicher Anordnung und wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass sich Beweismittel an einem bestimmten Ort befinden.

Beispiel: Die Polizei darf mit einem Durchsuchungsbefehl eine Wohnung nach Drogen oder Beweismaterialien durchsuchen.

Vernehmung des Beschuldigten

Im Rahmen der Beweiserhebung kann der Beschuldigte auch selbst aussagen. Diese Aussagen können entweder zu seiner Entlastung oder Belastung führen. Die Vernehmung des Beschuldigten ist jedoch an strenge Regeln gebunden, die im § 136 StPO festgelegt sind, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte nicht zu einer Selbstbelastung gezwungen wird.

Beispiel: Der Beschuldigte kann sich auf sein Recht zur Aussageverweigerung berufen, wenn er sich selbst belasten würde.

Rechtsfolgen der Beweismittelerhebung

Die Beweismittel, die im Rahmen des Verfahrens erhoben werden, sind entscheidend für die Urteilsfindung. Das Gericht prüft, ob die Beweismittel rechtmäßig und ordnungsgemäß erhoben wurden. Falls nicht, können die Beweismittel unter Umständen für das Verfahren unzulässig sein.

Unzulässige Beweismittel: Wenn Beweismittel unter Zwang oder rechtswidrig erlangt wurden, sind diese Beweismittel gemäß § 136a StPO unter Umständen nicht verwertbar.

Verwertbarkeit von Beweismitteln: Die Verwertbarkeit von Beweismitteln hängt davon ab, ob sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erhoben wurden.

Fazit

Die Erhebung von Beweismitteln ist ein zentrales Element des Strafverfahrens, das entscheidend für die Aufklärungvon Straftaten ist. Es gibt verschiedene Arten von Beweismitteln, die zur Feststellung der Wahrheit und zur Strafzumessung genutzt werden können. Die Strafprozessordnung stellt sicher, dass die Erhebung von Beweismitteln nach klaren rechtlichen Vorschriften erfolgt, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen. Dabei ist es unerlässlich, dass Beweismittel ordnungsgemäß und rechtmäßig erhoben werden, um eine faire Verhandlung und ein gerechtes Urteil zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
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Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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