Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Erpressung

Inhaltsverzeichnis

Erpressung ist eine Straftat von erheblicher Tragweite im deutschen Strafrecht. In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte der Erpressung ausführlich beleuchtet. Dabei liegt der Fokus auf den rechtlichen Grundlagen, den Konsequenzen für Täter und Opfer sowie den Besonderheiten im Strafverfahren.

Definition und rechtliche Grundlagen der Erpressung

Die Erpressung, gemäß § 253 StGB (Strafgesetzbuch), ist eine Straftat, bei der jemanden durch Gewalt oder durch Androhung von Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird. Entscheidend ist dabei die Vermögensschädigungsabsicht des Täters.

Die Abgrenzung von Erpressung zu Nötigung

Erpressung:

  • Hier erfolgt die Nötigung durch Gewalt oder Androhung von Gewalt mit dem Ziel der Vermögensschädigung.

Nötigung:

  • Bei der Nötigung steht die Beeinträchtigung von Freiheit oder körperlicher Unversehrtheit im Vordergrund.

Tatbestandsmerkmale der Erpressung

Damit eine Handlung als Erpressung qualifiziert wird, müssen folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

  • Gewalt oder Drohung: Einsatz von physischer oder psychischer Gewalt.
  • Vermögensschädigungsabsicht: Der Täter beabsichtigt, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.

Konsequenzen für den Täter

Strafmaß:

  • Die Erpressung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug betragen.

Vermögensabschöpfung:

  • Der Täter kann zur Rückzahlung des erlangten Vermögens verpflichtet werden.

Konsequenzen für das Opfer

Physische und psychische Folgen:

  • Opfer von Erpressung können erhebliche physische und psychische Schäden erleiden.

Schadensersatz:

  • Das Opfer kann Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend machen.

Besonderheiten im Strafverfahren

Strafanzeige:

  • Das Opfer kann Strafanzeige erstatten, um die Strafverfolgung einzuleiten.

Schutzmaßnahmen für das Opfer:

  • Im Strafverfahren werden Schutzmaßnahmen für das Opfer ergriffen, um dessen Sicherheit zu gewährleisten.

Fazit: Die ernste Dimension der Erpressung im Strafrecht

Erpressung ist eine schwerwiegende Straftat, die nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche persönliche Konsequenzen für Täter und Opfer nach sich zieht. Die klare Definition im Strafgesetzbuch, die deutlichen Strafandrohungen und die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung machen die Erpressung zu einem zentralen Thema im deutschen Strafrecht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Opfer von Erpressung ihre Rechte kennen und Strafanzeige erstatten, um eine gerechte Strafverfolgung zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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