Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Jugendstrafrechtliches Gutachten

Inhaltsverzeichnis

Das Jugendstrafrecht in Deutschland verfolgt einen erzieherischen Ansatz, besonders im Kontext jugendlicher Straftäter. Ein zentrales Instrument, um die individuellen Umstände und die Persönlichkeit der jugendlichen Delinquenten zu bewerten, ist das „jugendstrafrechtliche Gutachten“. Dieses Gutachten spielt eine entscheidende Rolle im Strafverfahren und beeinflusst maßgeblich die getroffenen Maßnahmen, angefangen von Erziehungsmaßregeln bis hin zu Freiheitsstrafen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das jugendstrafrechtliche Gutachten sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Insbesondere in § 21 JGG wird die Erstellung eines solchen Gutachtens festgelegt. Es dient dazu, dem Jugendgericht eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen zu bieten.

Zweck des Gutachtens

Das jugendstrafrechtliche Gutachten hat primär den Zweck, eine umfassende Persönlichkeitsbewertung des jugendlichen Straftäters vorzunehmen. Dabei werden nicht nur die strafrechtlich relevanten Aspekte, sondern auch persönliche Umstände, familiäre Verhältnisse, schulische Situation und mögliche Unterstützung durch Jugendhilfeeinrichtungen berücksichtigt.

Aufbau des Gutachtens

1. Biografische Informationen

Das Gutachten beginnt mit biografischen Informationen über den jugendlichen Straftäter. Dies umfasst Geburtsdaten, familiäre Hintergründe, Schul- und Berufslaufbahn sowie eventuelle Vorstrafen.

2. Straffälligkeit und Tatbewertung

Hier wird die strafrechtliche Seite beleuchtet. Die Begutachtung der begangenen Straftat(en) erfolgt objektiv und unter Berücksichtigung von Motivation, Tatumständen und möglicher Schuldfähigkeit.

3. Soziales Umfeld

Eine eingehende Analyse des sozialen Umfelds des Jugendlichen ist entscheidend. Familiäre Bindungen, soziale Netzwerke, aber auch mögliche Belastungen oder Unterstützungsstrukturen werden hier betrachtet.

4. Schulische und berufliche Situation

Die schulische und berufliche Entwicklung des Jugendlichen wird evaluiert. Dies umfasst Schulnoten, eventuelle Schulabbrüche, Ausbildungs- oder Berufsperspektiven.

5. Persönlichkeitsstruktur und -entwicklung

Ein zentraler Punkt ist die Analyse der Persönlichkeitsstruktur und -entwicklung des jugendlichen Straftäters. Hier fließen psychologische Aspekte ein, die Aufschluss über Charaktereigenschaften, emotionale Stabilität und mögliche Perspektiven geben.

6. Gefährdungsprognose und Resozialisierungschancen

Das Gutachten beinhaltet eine Einschätzung darüber, inwieweit der Jugendliche zukünftig straffällig werden könnte. Gleichzeitig werden die Chancen für eine erfolgreiche Resozialisierung bewertet.

Gutachter als Schlüsselakteure

Die Erstellung des jugendstrafrechtlichen Gutachtens erfolgt in der Regel durch erfahrene und qualifizierte Gutachter, die oft psychologische oder sozialpädagogische Expertise besitzen. Deren Neutralität und Unabhängigkeit sind entscheidend, um eine objektive Beurteilung sicherzustellen.

Einfluss auf die Gerichtsentscheidung

Das Gutachten hat erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Es bietet dem Jugendgericht eine fundierte Grundlage, um im Sinne des Jugendstrafrechts angemessene und erzieherische Maßnahmen zu treffen. Je nach Bewertung des Gutachtens können dies Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest, Jugendstrafe oder andere Resozialisierungsmaßnahmen sein.

Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe und Jugendstrafvollzug

Das Gutachten bildet häufig die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und beeinflusst auch die Entscheidungen im Jugendstrafvollzug. Es fördert die Abstimmung der Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten des jugendlichen Straftäters.

Fazit

Das jugendstrafrechtliche Gutachten ist ein entscheidendes Instrument, um eine differenzierte und auf die individuellen Umstände abgestimmte Beurteilung jugendlicher Straftäter im Rahmen des deutschen Jugendstrafrechts zu ermöglichen. Es trägt dazu bei, erzieherische Maßnahmen einzuleiten, die auf Resozialisierung und positiver Entwicklung basieren.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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