Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Strafmildernde und strafschärfende Umstände

Inhaltsverzeichnis

Im deutschen Strafrecht spielt die Bemessung des Strafmaßes eine zentrale Rolle, um eine gerechte Ahndung von Straftaten sicherzustellen. Dabei kommen strafmildernde und strafschärfende Umstände zum Tragen. Diese Faktoren beeinflussen die Entscheidung des Gerichts darüber, ob eine Strafe im unteren oder oberen Bereich des gesetzlich vorgegebenen Rahmens festgesetzt wird. Der folgende Artikel beleuchtet diese Umstände im Detail, ihre rechtliche Verankerung und die praktischen Konsequenzen für den Strafprozess.

Rechtliche Grundlage und Bedeutung

Die Grundlage für die Berücksichtigung strafmildernder und strafschärfender Umstände findet sich in den allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB), insbesondere in § 46 Abs. 2 StGB. Dort heißt es:

Bei der Bemessung der Strafe sind die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen.

Damit wird betont, dass die individuelle Schuld des Angeklagten der entscheidende Maßstab für die Strafzumessung ist. Das Gericht hat die Aufgabe, alle relevanten Faktoren umfassend zu würdigen, um eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Strafmildernde Umstände

Strafmildernde Umstände sind Faktoren, die eine Straftat weniger schwerwiegend erscheinen lassen oder die Schuld des Angeklagten reduzieren. Diese Umstände können entweder in der Person des Täters oder in den Begleitumständen der Tat begründet sein. Typische Beispiele umfassen:

  • Geständnis: Ein frühes und umfassendes Geständnis kann das Verfahren verkürzen und die Aufarbeitung erleichtern.
  • Reue: Zeigt der Angeklagte aufrichtige Reue und bemüht sich, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen, wirkt sich dies strafmildernd aus.
  • Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit: Gemäß §§ 20, 21 StGB kann eine psychische Erkrankung oder ein anderer Zustand die Schuldfähigkeit beeinträchtigen.
  • Geringere Bedeutung der Tat: Wenn die Tat im Vergleich zu ähnlichen Delikten als weniger gravierend einzustufen ist, kann dies mildernde Wirkung haben.
  • Besondere persönliche Belastungen: Familiäre oder berufliche Umstände, die zum Tatzeitpunkt belastend waren, können berücksichtigt werden.

Strafschärfende Umstände

Im Gegensatz dazu erhöhen strafschärfende Umstände das Gewicht der Schuld und führen in der Regel zu einem höheren Strafmaß. Auch hier sind sowohl die Tatumstände als auch die Persönlichkeit des Angeklagten relevant. Zu den häufigsten strafschärfenden Faktoren zählen:

  • Wiederholungstäter: Vorstrafen oder eine Wiederholung gleicher oder ähnlicher Delikte können das Strafmaß erhöhen.
  • Planung und Vorsatz: Eine Straftat, die geplant und mit besonderer Vorsätzlichkeit ausgeführt wurde, wird schwerer gewertet.
  • Grausamkeit oder besondere Brutalität: Eine Tat, die mit erheblicher Gewalt oder gegenwehrunfähige Opfer begangen wurde, gilt als erschwerend.
  • Motivation: Niederträchtige Beweggründe wie Habgier, Rache oder Fremdenfeindlichkeit wirken sich negativ auf das Strafmaß aus.
  • Ausnutzung von Vertrauensstellungen: Wenn der Täter eine besondere Beziehung zum Opfer ausnutzt, etwa als Arzt oder Arbeitgeber, kann dies strafschärfend sein.

Die Abwägung durch das Gericht

Die Abwägung strafmildernder und strafschärfender Umstände liegt im Ermessen des Gerichts. Dabei hat der Richter alle relevanten Tatsachen sorgfältig zu berücksichtigen und die einzelnen Faktoren gegeneinander abzuwägen. Ziel ist es, ein Strafmaß zu finden, das der individuellen Schuld des Angeklagten gerecht wird.

Praktisches Beispiel: Ein Angeklagter wird wegen Diebstahls angeklagt. Positiv wirkt sich aus, dass er die Tat gestanden und den Schaden wiedergutgemacht hat. Strafschärfend ist jedoch, dass er bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde. Das Gericht würdigt beide Seiten und legt eine moderate Geldstrafe fest.

Maßgeschneiderte Strafzumessung

Strafmildernde und strafschärfende Umstände sind essenziell, um die individuelle Schuld angemessen zu bewerten und eine gerechte Strafe festzulegen. Die Abwägung dieser Faktoren ist eine komplexe Aufgabe, die Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordert.

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