Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Unerlaubte Entfernung vom Unfallort

Inhaltsverzeichnis

Die „unerlaubte Entfernung vom Unfallort“, im Volksmund auch als „Unfallflucht“ bekannt, ist eine strafrechtliche Handlung, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen steht. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte, die Pflichten der Beteiligten und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser Pflichten.

Definition und Einordnung

Die unerlaubte Entfernung vom Unfallort bezieht sich darauf, dass eine an einem Verkehrsunfall beteiligte Person sich vorsätzlich vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies stellt eine Straftat dar, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist.

Rechtliche Grundlagen

Die relevanten Paragraphen im Strafgesetzbuch, die sich mit der unerlaubten Entfernung vom Unfallort befassen, sind insbesondere die §§ 142 und 143 StGB.

§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Dieser Paragraph regelt die grundlegende Strafbarkeit der unerlaubten Entfernung vom Unfallort und sieht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als Sanktion vor.

§ 143 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort unter Strafe gestellte Handlungen

In diesem Paragraphen werden die Handlungen näher konkretisiert, die als unerlaubte Entfernung gelten. Dazu gehören beispielsweise das Nichtmitteilen der eigenen Personalien und das Verlassen des Unfallortes trotz erheblicher Pflichtverletzungen.

Pflichten der Beteiligten

Die Beteiligten eines Verkehrsunfalls haben verschiedene Pflichten, die im Zusammenhang mit der unerlaubten Entfernung vom Unfallort relevant sind:

  1. Personalienaustausch: Nach einem Unfall sind die Beteiligten verpflichtet, ihre Personalien, Fahrzeugdaten und den Unfallhergang mitzuteilen.
  2. Verständigung der Polizei: Bei bestimmten Unfallkonstellationen besteht die Pflicht, unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafen für unerlaubte Entfernung vom Unfallort können erheblich sein. Neben Geldstrafen droht auch eine Freiheitsstrafe, insbesondere bei schwerwiegenden Unfallfolgen oder bei Wiederholungstaten. Der Führerscheinentzug ist eine weitere mögliche Konsequenz.

Konsequenzen für den Einzelnen

Abgesehen von den strafrechtlichen Sanktionen können die persönlichen Konsequenzen gravierend sein. Einträge im Führungszeugnis, Schwierigkeiten bei der Versicherungsregulierung und ein beschädigtes persönliches Ansehen sind nur einige Beispiele.

Fazit

Die unerlaubte Entfernung vom Unfallort ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern kann auch erhebliche persönliche und soziale Konsequenzen nach sich ziehen. Die Beachtung der gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist daher von großer Bedeutung, um rechtliche und persönliche Probleme zu vermeiden. Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Unfallflucht ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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