Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Unfallflucht

Inhaltsverzeichnis

Die „Unfallflucht“ oder „unerlaubte Entfernung vom Unfallort“ ist eine strafrechtliche Handlung, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte, das Verhalten am Unfallort und die möglichen Konsequenzen für die Beteiligten ausführlich erläutert.

Definition und Einordnung

Die Unfallflucht bezeichnet das Verlassen des Unfallorts durch eine am Verkehr beteiligte Person, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Dies umfasst nicht nur Fahrzeugunfälle, sondern auch Unfälle im Straßenverkehr, bei denen Personen zu Schaden kommen.

Rechtliche Grundlagen

Die relevanten Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB), die die Unfallflucht regeln, sind insbesondere die §§ 142 und 143 StGB.

§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Dieser Paragraph definiert die Strafbarkeit für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und sieht Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vor.

§ 143 StGBUnterlassene Hilfeleistung

In Verbindung mit der Unfallflucht kann auch der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 143 StGB relevant werden.

Verhalten am Unfallort

Die Pflichten am Unfallort sind klar definiert. Nach einem Unfall muss der Beteiligte sofort anhalten, sich um möglicherweise Verletzte kümmern und die Personalien sowie den Fahrzeugschein mitteilen. Die Verständigung der Polizei ist in vielen Fällen verpflichtend.

Konsequenzen

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Unfallflucht ist strafbar und kann zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen führen. Die genaue Strafmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere des Unfalls und die Vorstrafen des Täters.

Zivilrechtliche Konsequenzen

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen können zivilrechtliche Ansprüche gegen den flüchtigen Unfallverursacher geltend gemacht werden. Dies betrifft Schadensersatzansprüche für die am Unfall beteiligten Personen oder deren Hinterbliebene.

Fazit

Die Unfallflucht ist eine ernsthafte Straftat mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Es ist von größter Bedeutung, sich nach einem Unfall korrekt zu verhalten und die gesetzlichen Pflichten am Unfallort zu erfüllen. Rechtsanwälte, die auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert sind, können im Falle einer Anklage wegen Unfallflucht die Rechte ihrer Mandanten verteidigen und rechtliche Schritte optimal koordinieren.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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