Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Unterlassene Hilfeleistung

Inhaltsverzeichnis

Unterlassene Hilfeleistung ist ein Begriff im Strafrecht, der sich mit der Frage befasst, ob und inwieweit eine Person dazu verpflichtet ist, in Not geratenen Menschen Hilfe zu leisten. In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen, Konsequenzen und die Bedeutung von unterlassener Hilfeleistung detailliert erläutert.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die unterlassene Hilfeleistung finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Insbesondere sind die §§ 323c und 323d von Bedeutung.

§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung

Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung. Danach macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist.

§ 323d StGB – Besondere schwere Fälle der unterlassenen Hilfeleistung

In bestimmten Situationen, wie wenn der Unterlassende den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen verursacht, kann eine besonders schwere Form der unterlassenen Hilfeleistung vorliegen.

Voraussetzungen für unterlassene Hilfeleistung

Damit unterlassene Hilfeleistung strafbar ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Notfall: Es muss eine Situation vorliegen, die einen Notfall darstellt, beispielsweise ein Unfall oder eine akute Gesundheitsgefahr.
  2. Erforderlichkeit: Hilfe muss erforderlich sein, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern.
  3. Zumutbarkeit: Es muss dem Täter unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar sein, Hilfe zu leisten.

Konsequenzen bei unterlassener Hilfeleistung

Die Strafe für unterlassene Hilfeleistung kann von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen. In besonders schweren Fällen, wenn der Tod oder schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen eintritt, drohen höhere Strafen.

Bedeutung im Strafrecht

Unterlassene Hilfeleistung hat im Strafrecht eine zentrale Bedeutung, da sie das soziale Gefüge und die Solidarität in der Gesellschaft betrifft. Die Normierung dieser Pflicht soll sicherstellen, dass Menschen in Not angemessen unterstützt werden.

Verhalten im Notfall

Im Notfall sollte jeder darauf bedacht sein, Hilfe zu leisten, soweit ihm dies möglich und zuzumuten ist. Dies kann beispielsweise Erste Hilfe bei Unfällen oder das Verständigen von Rettungsdiensten umfassen.

Fazit

Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat, die das Verhalten von Personen in Notsituationen regelt. Die rechtlichen Grundlagen im StGB sollen sicherstellen, dass Menschen in Not angemessen unterstützt werden und diejenigen, die Hilfe verweigern, entsprechend zur Verantwortung gezogen werden können.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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