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Vorladung von der Polizei erhalten? So verhalten Sie sich richtig
Inhaltsverzeichnis
Eine polizeiliche Vorladung kann beunruhigend sein – ob als Beschuldigter oder als Zeuge. Viele Betroffene fragen sich, ob sie dieser folgen müssen, was auf sie zukommt und wie sie sich am besten verhalten sollten. Die Kanzlei Wederhake steht Ihnen in solchen Fällen mit Herrn Marc Wederhake als professioneller Strafverteidiger zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei einer polizeilichen Vorladung beachten sollten und warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend sein kann.
Vorladung als Beschuldigter: Was bedeutet das?
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Der Verdacht kann aus einer Anzeige, einer Zeugenaussage oder sonstigen polizeilichen Ermittlungen resultieren. In vielen Fällen wird die Vorladung mit einer Einladung zur Vernehmung verbunden. Doch Vorsicht: Sie sind nicht verpflichtet, dieser Vorladung nachzukommen!
Warum ist eine Aussage riskant?
Viele Menschen denken, dass sie durch eine Kooperation mit der Polizei ihre Unschuld beweisen können. Doch jede Aussage birgt Gefahren: Unbedachte Formulierungen oder Widersprüche können gegen Sie verwendet werden. Alles, was Sie sagen, kann und wird möglicherweise in einem späteren Verfahren gegen Sie genutzt.
Ihre Rechte als Beschuldigter – Schweigen ist Gold
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Diese Strategie ist nicht nur für Schuldige, sondern auch für Unschuldige oft die beste Wahl.
Daher gilt:
- Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
- Keine Spekulationen oder Rechtfertigungen gegenüber der Polizei!
- Erst Akteneinsicht beantragen, dann gemeinsam mit Ihrem Strafverteidiger entscheiden!
Die Kanzlei Wederhake übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Polizei und sorgt dafür, dass Ihre Strafverteidigung von Anfang an strategisch geplant wird.
Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie
Ein entscheidender Vorteil der frühzeitigen Mandatierung eines Strafverteidigers ist die Möglichkeit der Akteneinsicht. Ohne Akteneinsicht tappen Sie im Dunkeln und wissen nicht, welche Beweise gegen Sie vorliegen.
Unsere Vorgehensweise:
- Vorladung absagen – Keine Aussage ohne Akteneinsicht.
- Akten anfordern – Wir beantragen die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft.
- Analyse des Tatvorwurfs – Wir prüfen, welche Beweise vorliegen.
- Verteidigungsstrategie entwickeln – Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Verfahrensbeendigung.
Ziel ist es, das Verfahren möglichst frühzeitig einzustellen oder die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Vorladung als Zeuge – Müssen Sie erscheinen?
Nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen erhalten regelmäßig polizeiliche Vorladungen. Hier gilt eine andere Rechtslage:
- Bei einer Vorladung durch die Polizei besteht keine Verpflichtung zu erscheinen.
- Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht besteht hingegen eine Aussagepflicht.
Auch als Zeuge sollten Sie sich gut überlegen, was Sie sagen. Es besteht immer die Gefahr, sich unbeabsichtigt selbst zu belasten. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Zeugenaussage eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Wederhake berät Sie dazu, ob Sie aussagen sollten oder ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen – Was tun?
In manchen Fällen fordert die Polizei Sie auf, Fingerabdrücke abzugeben, Fotos machen zu lassen oder eine DNA-Probe zu hinterlegen. Solche erkennungsdienstlichen Maßnahmen können erhebliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn die Daten dauerhaft gespeichert werden.
Wir prüfen für Sie:
- Ist die Maßnahme rechtmäßig?
- Lohnt sich ein Widerspruch?
- Welche Folgen hat die Speicherung?
Falls nötig, legen wir Widerspruch ein und kämpfen für Ihre Rechte.
Strafverteidigung durch die Kanzlei Wederhake
Eine polizeiliche Vorladung ist oft der erste Schritt in einem Strafverfahren. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig eine professionelle Strafverteidigung in Anspruch nehmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren
- Beratung und Vertretung bei polizeilichen Vorladungen
- Akteneinsicht und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Begleitung als Zeugenbeistand
- Vertretung im gesamten Strafverfahren bis zur
- Hauptverhandlung
Fazit: Keine Aussage ohne Anwalt!
Ob als Beschuldigter oder Zeuge – eine polizeiliche Vorladung ist eine ernste Angelegenheit. Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft die beste Verteidigung.
Unsere Empfehlung:
- Nicht zur Vernehmung erscheinen, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben
- Keine Aussage ohne Akteneinsicht und rechtliche Beratung
- Kontaktieren Sie die Kanzlei Wederhake für eine professionelle Strafverteidigung
Je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht – wir stehen Ihnen zur Seite!
Ihr Ansprechpartner
Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Warum Kanzlei Wederhake?
- Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht
- Fachkenntnisse und Expertise im Drogenstrafrecht seit über 7 Jahren
- Schnelle Terminvergabe und eine Notrufnummer (24 Stunden, 7 Tage die Woche)
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