Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Doxing: Veröffentlichung persönlicher Daten

Inhaltsverzeichnis

Doxing (manchmal auch als doxxing bezeichnet) ist eine Form der Cyberkriminalität, bei der persönliche, oft sensible Daten einer Person, wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adressen oder Arbeitgeber, ohne deren Zustimmung öffentlich zugänglich gemacht werden. Ziel des Doxings ist es meist, das Opfer zu schikanieren, bedrohen oder emotional zu belasten. Häufig wird Doxing in sozialen Medien, Foren oder Websites praktiziert, wobei die Täter häufig anonym agieren, um ihre Identität zu verschleiern. Obwohl Doxing in vielen Fällen eine gewerkschaftlich motivierte oder politische Dimension hat, gibt es auch immer häufiger private Beweggründe, wie Streitigkeiten oder persönliche Konflikte. Das Veröffentlichen der privaten Datenkann für das Opfer schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben, da es zu Belästigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen führen kann.

Rechtliche Grundlagen von Doxing im Strafrecht

Doxing stellt in Deutschland eine ernsthafte Bedrohung für die Privatsphäre und Sicherheit von Individuen dar. Das Veröffentlichen persönlicher Daten ohne Einwilligung des Opfers kann unter verschiedenen rechtlichen Bestimmungen strafbar sein, insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) und den Datenschutzgesetzen.

Nachstellung – § 238 StGB

Ein wesentlicher Straftatbestand, der in Zusammenhang mit Doxing zur Anwendung kommen kann, ist § 238 StGB – Nachstellung. Dieser Paragraf regelt die Wiederholung von Belästigungen, die darauf abzielen, das Opfer zu verfolgen, zu belästigen oder in anderer Weise in seiner Freiheit und Privatsphäre massiv zu beeinträchtigen. Wird die Veröffentlichung von persönlichen Daten wiederholt und absichtlich dazu genutzt, das Opfer zu schikanieren oder zu bedrohen, fällt dies unter den Tatbestand der Nachstellung.

  • Beispiel: Ein Täter veröffentlicht wiederholt persönliche Daten eines Opfers in sozialen Medien oder auf Internetforen, um es durch belästigende Nachrichten oder Drohungen zu schikanieren.
  • Strafbarkeit: Die Nachstellung nach § 238 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wird das Opfer durch das Doxing besonders in seiner seelischen Gesundheit beeinträchtigt oder erleidet es Schäden, kann das Gericht die Strafe entsprechend erhöhen.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs – § 201a StGB

Ein weiterer relevanter Straftatbestand im Zusammenhang mit Doxing ist § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Wenn beim Doxing nicht nur Daten, sondern auch Bilder oder private Informationen veröffentlicht werden, die der Person zu schaden sind, könnte dies als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gewertet werden.

  • Beispiel: Ein Täter veröffentlicht auf einem öffentlichen Forum nicht nur die Adresse des Opfers, sondern auch private Bilder oder Fotos, die ohne Zustimmung des Opfers aufgenommen wurden.
  • Strafbarkeit: Die Veröffentlichung von privaten Fotos oder privaten Daten ohne Zustimmung des Opfers stellt eine Straftat nach § 201a StGB dar. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Datenschutzverletzung – DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt in der Europäischen Union den Schutz von personenbezogenen Daten und schützt die Privatsphäre von Einzelpersonen. Die Veröffentlichung von persönlichen Daten ohne Einwilligung des Opfers stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar, da sie die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.

  • Beispiel: Ein Täter veröffentlicht Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere personenbezogene Daten eines Opfers ohne dessen Zustimmung auf einer Plattform, was eine Verletzung der Datenschutzrechte des Opfers darstellt.
  • Strafbarkeit: Nach Art. 83 DSGVO drohen bei Verstößen gegen die DSGVO hohe Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können. Auch individuenbezogene Sanktionen können verhängt werden, etwa in Form von Schadenersatzansprüchen des Opfers.

Beleidigung und üble Nachrede – § 185 StGB, § 186 StGB

Im Zusammenhang mit Doxing kann es auch zu Beleidigungen oder üblen Nachreden kommen, wenn der Täter das Opfer öffentlich in schädigender Weise darstellt, um dessen Ehre zu verletzen.

  • Beispiel: Der Täter gibt falsche Informationen über das Opfer weiter oder stellt es in einem negativen Licht dar, um dessen soziale Integrität zu beschädigen.
  • Strafbarkeit: Nach § 185 StGBBeleidigung und § 186 StGB – Üble Nachrede können Täter mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden, wenn die Ehre des Opfers durch Doxing verletzt wird.

Schutzmaßnahmen gegen Doxing

Prävention durch digitale Sicherheitsvorkehrungen

Um sich vor Doxing zu schützen, ist es wichtig, digitale Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie etwa:

Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsmitteln.

Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken strikt nutzen.

Vermeidung der Veröffentlichung sensibler persönlicher Daten im Internet.

Meldung bei den zuständigen Behörden

Betroffene von Doxing können den Vorfall bei der Polizei melden, die in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und internationale Behörden gegen den Täter vorgeht.

Zivilrechtliche Ansprüche

Opfer von Doxing haben auch die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dazu gehören:

Schadenersatzforderungen aufgrund von Verletzungen der Privatsphäre.

Unterlassungsklagen, um eine weitere Veröffentlichung von persönlichen Daten zu verhindern.

Fazit

Doxing stellt eine gravierende Verletzung der Privatsphäre und Ehre einer Person dar. Es wird durch verschiedene Straftatbestände wie Nachstellung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Betrug oder Datenschutzverletzung sanktioniert. Die rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Doxing sind klar, aber die Umsetzung der Strafverfolgung gestaltet sich aufgrund der Anonymität und der Verbreitung in digitalen Kanälen schwierig. Für die Opfer sind sowohl strafrrechtliche als auch zivilrechtliche Schritte möglich, um sich gegen die rechtlichen und psychischen Auswirkungen von Doxing zu wehren. Die Prävention von Doxing erfordert die Umsetzung digitaler Sicherheitsmaßnahmen und die Sensibilisierung für den Schutz personenbezogener Daten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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