Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Inhaltsverzeichnis

Die Freiheitsstrafe auf Bewährung ist eine strafrechtliche Maßnahme, bei der die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgesetzt wird. Statt in Haft zu gehen, bleibt der Verurteilte während einer festgelegten Bewährungszeit auf freiem Fuß, unter der Voraussetzung, dass er sich während dieser Zeit straffrei verhält und die auferlegten Auflagen erfüllt.

Rechtliche Grundlagen

Die Freiheitsstrafe auf Bewährung ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die relevanten Bestimmungen umfassen insbesondere:

  • § 56 StGBAussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung: Dieser Paragraf legt fest, dass eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Bewährung kann gewährt werden, wenn der Verurteilte keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und eine positive Prognose für seine Resozialisierung besteht.
  • § 56a StGBBewährungszeit und Auflagen: Der Paragraf regelt die Bedingungen und die Dauer der Bewährungszeit, die in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren liegt. Während dieser Zeit können dem Verurteilten verschiedene Auflagen und Weisungen auferlegt werden.
  • § 56b StGB Widerruf der Bewährung: Wenn der Verurteilte gegen die Auflagen der Bewährung verstößt oder erneut straffällig wird, kann die Bewährung widerrufen werden. In diesem Fall muss die ursprünglich ausgesetzte Freiheitsstrafe voll verbüßt werden.
  • § 56c StGBAuflagen und Weisungen: In diesem Paragrafen wird geregelt, welche spezifischen Auflagen und Weisungen einem Verurteilten während der Bewährungszeit erteilt werden können, wie etwa die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder die regelmäßige Meldung bei einem Bewährungshelfer.
  • § 27 StGBStrafzumessung: Bei der Entscheidung über die Bewährung wird auch berücksichtigt, wie die Schuld des Täters und die Schwere der Tat gewichtet werden. Eine hohe Schuld oder eine besonders schwere Straftat schließen eine Bewährung in der Regel aus.

Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe

Die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung setzt folgende Voraussetzungen voraus:

  1. Strafrahmen: Die Freiheitsstrafe darf in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten (§ 56 StGB). Höhere Strafen führen zu einem Ausschluss der Bewährung.
  2. Gefährdung der Allgemeinheit: Der Verurteilte muss so beurteilt werden, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und es nicht zu erwarten ist, dass er erneut straffällig wird.
  3. Schuld und Tat: Die Tat darf nicht zu schwerwiegend sein, um eine Aussetzung der Strafe zu rechtfertigen. Bei besonders schweren Straftaten, wie z.B. Mord, ist eine Bewährung ausgeschlossen.
  4. Positive Prognose: Es muss eine positive Prognose für die Resozialisierung des Täters vorliegen, was durch sein Verhalten während des Verfahrens und gegebenenfalls während einer Haftzeit beurteilt wird.

Verfahren und Auflagen

  • Bewährungszeit: Die Dauer der Bewährungszeit liegt normalerweise zwischen zwei und fünf Jahren, während der der Verurteilte sich straffrei führen muss. In dieser Zeit kann er auf die Bewährung zurückgesetzt werden, wenn er erneut straffällig wird oder gegen Auflagen verstößt.
  • Auflagen und Weisungen: Dem Verurteilten können während der Bewährungszeit Auflagen auferlegt werden, wie z.B. die Teilnahme an einer Therapie oder die regelmäßige Meldung bei einem Bewährungshelfer (§ 56c StGB).
  • Verstoß gegen Auflagen: Verstöße gegen die Auflagen oder erneute Straftaten während der Bewährungszeit können zum Widerruf der Bewährung führen. In diesem Fall wird die ursprünglich ausgesetzte Freiheitsstrafe vollstreckt (§ 56b StGB).

Widerruf der Bewährung

Wenn der Verurteilte gegen die Auflagen verstößt oder erneut straffällig wird, kann die Bewährung widerrufen werden. Das bedeutet, dass die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe vollständig oder teilweise verbüßt werden muss. Der Widerruf erfolgt in der Regel nach einer Anhörung des Verurteilten und seiner Verteidigung, und das Gericht prüft dabei die Schwere des Verstoßes oder der neuen Straftat.

Unterschied zur Strafaussetzung

Im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung, bei der eine Strafe ohne Vollstreckung unter Auflagen und Weisungen ausgesetzt wird, handelt es sich bei der Freiheitsstrafe auf Bewährung um eine Maßnahme, bei der eine tatsächlich verhängte Freiheitsstrafe nicht sofort vollstreckt wird, sondern der Verurteilte während einer festgelegten Zeit auf Bewährung bleibt.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
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