Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Revenge Porn (Rachepornografie)

Inhaltsverzeichnis

Revenge Porn (deutsch: Rachepornografie) bezeichnet die illegale Verbreitung von intimen Fotos oder Videos einer Person ohne deren Zustimmung, in der Regel durch einen ehemaligen Partner oder eine Person, die im Besitz dieser Inhalte ist. Ziel des Täters ist es, das Opfer zu schädigen, indem die Privatsphäre und Intimsphäre verletzt werden. Diese Straftat ist häufig motiviert von Vergeltung oder persönlicher Rache. Die Verbreitung von intimen Inhalten im Internet, insbesondere über soziale Medien und spezialisierte Webseiten, hat durch die zunehmende Nutzung von digitalen Technologien in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Revenge Porn stellt nicht nur eine erhebliche emotionale und psychologische Belastung für das Opfer dar, sondern auch eine schwere Rechtsverletzung, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Die Verbreitung von intimen Bildern oder Videos ohne Zustimmung des Opfers stellt eine Straftat dar, die sowohl nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung von sexueller Belästigung im Internet bestraft werden kann. In Deutschland sind insbesondere § 201a StGB und § 184b StGB relevant, die sich mit der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie der Verbreitung pornografischer Inhalte befassen.

§ 201a StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Dieser Paragraf stellt die Verbreitung oder das Veröffentlichen von intimen Bildern oder Aufnahmen, die ohne Zustimmung des Opfers gemacht wurden, unter Strafe. Hierzu gehört insbesondere auch die Verbreitung von Rachepornografie. Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Relevante Merkmale:

  • Das Bild oder Video wurde ohne Einwilligung des Opfers aufgenommen.
  • Die Verbreitung erfolgte mit der Absicht, das Opfer zu schädigen.

§ 184b StGB – Verbreitung pornografischer Inhalte

Dieser Paragraf betrifft die Verbreitung von pornografischen Materialien, die gegen die Würde der betroffenen Person verstoßen. Bei Revenge Porn handelt es sich in vielen Fällen um das Verbreiten von Bildern, die eindeutig pornografisch sind, da sie private und oft sexuell explizite Szenen zeigen.

Relevante Merkmale:

  • Der Täter verbreitet pornografische Inhalte, die ohne Zustimmung des Opfers in die Öffentlichkeit gelangen.
  • Das Opfer wird durch die Verbreitung demütigt und schikaniert.

Täter und Opfer von Revenge Porn

In den meisten Fällen sind die Täter von Revenge Porn ehemalige Partner oder Menschen, die Zugang zu intimen Bildern oder Videos des Opfers hatten, wie etwa in einer früheren Beziehung. Die Täter verbreiten die Inhalte oft als Vergeltung oder um psychische Schäden zu verursachen.

  • Täter: Die Täter sind häufig Ex-Partner oder Personen, die in einer Vertrauensbeziehung zu dem Opfer standen und die privaten Inhalte im Zuge einer Trennung oder nach einem Streit in öffentliche Kanäle stellen.
  • Opfer: Die Opfer von Rachepornografie sind in der Regel Frauen, wobei auch Männer zunehmend betroffen sind. Die Auswirkungen auf die Opfer können sowohl psychischer als auch körperlicher Natur sein, da die öffentliche Bloßstellung und der Verlust der Kontrolle über private Inhalte zu ernsthaften emotionalen Belastungen führen können.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafbarkeit von Revenge Porn ist in Deutschland seit 2015 durch eine Gesetzesänderung stärker geahndet worden. Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen, wie etwa der wiederholten Verbreitung oder der Verbreitung in großem Umfang, kann die Strafe auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe ansteigen. Zusätzlich zur Strafverfolgung können die Opfer zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dies ist besonders wichtig, um den immateriellen Schaden durch die Verletzung der Privatsphäre und die emotionale Belastung zu kompensieren.

Prävention und Bekämpfung von Revenge Porn

Die Bekämpfung von Revenge Porn stellt sowohl technologische als auch rechtliche Herausforderungen dar. Die Verbreitung von intimen Bildern über soziale Medien oder spezialisierte Webseiten ist schnell und in vielen Fällen schwer zu stoppen. In Deutschland gibt es jedoch zunehmend Bestrebungen, die Straftaten im Bereich der digitale Gewalt zu bekämpfen.

  • Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram haben in den letzten Jahren Mechanismen zur Entfernung von Rachepornografie eingeführt. Doch diese Inhalte werden oftmals schnell wieder hochgeladen, was den Opfern zu schaffen macht.
  • Gesetzliche Maßnahmen: Der Gesetzgeber hat das Thema digitale Gewalt stärker ins Visier genommen, um das Opferrecht zu stärken und Strafbarkeit konsequenter zu verfolgen. So wird die Verbreitung von Bildern ohne Zustimmung der Opfer als schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betrachtet.

Fazit

Revenge Porn stellt eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre und der sexuellen Selbstbestimmung dar. Die Straftat führt nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern hat auch tiefgreifende psychologische Auswirkungen auf das Opfer. Die Strafbarkeit der Verbreitung von intimen Inhalten ohne Zustimmung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, wobei Prävention, Aufklärung und rechtliche Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Revenge Porn leisten.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

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