Ein Strafverteidiger ist der wichtigste rechtliche Beistand für jeden, dem eine Straftat vorgeworfen wird. Seine Aufgabe besteht darin, die Rechte des Beschuldigten zu wahren, das Ermittlungsverfahren kritisch zu begleiten und vor Gericht eine effektive Verteidigung sicherzustellen. In einem Strafverfahren steht oft die persönliche Freiheit, der Ruf und die berufliche Existenz des Mandanten auf dem Spiel – umso wichtiger ist eine erfahrene und engagierte Strafverteidigung. In München und bundesweit steht die Kanzlei Wederhake Mandanten in allen Phasen des Strafprozesses mit Fachwissen und Entschlossenheit zur Seite.
Was macht ein Strafverteidiger?
Ein Strafverteidiger ist ein spezialisierter Rechtsanwalt, der Personen verteidigt, denen ein strafbares Verhalten vorgeworfen wird. Er ist nicht nur juristischer Vertreter, sondern auch strategischer Berater, Vermittler und Schutzschild gegen staatliche Übermacht. Ziel der Strafverteidigung ist es, ein faires Verfahren zu gewährleisten und das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen – sei es durch Freispruch, Strafmilderung oder Einstellung des Verfahrens.
Die Tätigkeit eines Strafverteidigers beginnt häufig bereits lange bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Bereits bei einer polizeilichen Vorladung oder einer Hausdurchsuchung kann rechtlicher Rat entscheidend sein. Denn in keiner anderen Situation sind Fehler so folgenreich wie im frühen Ermittlungsstadium.
Rechte des Beschuldigten – und die Rolle des Verteidigers
Jeder Beschuldigte hat nach dem Gesetz das Recht auf Verteidigung und auf anwaltliche Unterstützung (§ 137 StPO). Der Strafverteidiger sorgt dafür, dass diese Rechte auch tatsächlich gewahrt werden. Dazu gehören insbesondere:
- das Schweigerecht des Beschuldigten,
- das Recht auf Akteneinsicht (§ 147 StPO),
- das Recht auf einen fairen Prozess (Art. 6 EMRK),
- und das Recht auf Verteidigung in jeder Lage des Verfahrens.
Der Strafverteidiger nutzt diese Rechte gezielt, um Informationen zu sammeln, Beweise zu prüfen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die auf den individuellen Fall zugeschnitten ist.
Typische Aufgaben eines Strafverteidigers
Die Arbeit eines Strafverteidigers umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben – von der Beratung bis zur aktiven Verteidigung vor Gericht:
- Akteneinsicht beantragen: Erst durch Einsicht in die Ermittlungsakte erhält der Verteidiger ein vollständiges Bild der Vorwürfe und Beweislage.
- Verteidigungsstrategie entwickeln: Je nach Fall kann die Strategie auf Freispruch, Einstellung, Strafmilderung oder auf einen Vergleich (z. B. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs) abzielen.
- Beweisanträge stellen: Der Verteidiger kann eigene Beweise einbringen, Zeugen benennen oder Gutachten anfordern, um Zweifel an der Schuld zu erzeugen.
- Polizei- und Gerichtsvernehmungen begleiten: Der Anwalt sorgt dafür, dass der Mandant keine Aussagen macht, die ihm schaden könnten.
- Verhandlung und Plädoyer: Vor Gericht setzt sich der Strafverteidiger mit juristischem Sachverstand und taktischem Geschick für ein gerechtes Urteil ein.
Diese Aufgaben erfordern nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch psychologisches Einfühlungsvermögen – insbesondere, wenn der Mandant erstmals mit dem Strafrechtssystem konfrontiert ist.
Wann sollte man einen Strafverteidiger einschalten?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Bereits bei der ersten polizeilichen Vorladung sollte kein Beschuldigter ohne anwaltliche Begleitung erscheinen. Jede unbedachte Aussage kann später zu erheblichen Nachteilen führen. Der Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, schützt vor unzulässigem Druck durch Ermittlungsbehörden und sorgt dafür, dass die Verteidigung von Beginn an auf einer soliden Grundlage steht.
Auch im weiteren Verlauf des Strafverfahrens – von der Anklage über die Hauptverhandlung bis hin zu Berufung oder Revision – ist die professionelle Unterstützung eines Strafverteidigers unverzichtbar. Er kennt die Fallstricke des Strafprozessrechts und kann Fehlentscheidungen oder unzulässige Beweisaufnahmen gezielt angreifen.
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger?
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Wahlverteidiger. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, wenn der Beschuldigte keinen Anwalt benennen kann oder wenn die Schwere der Tat eine notwendige Verteidigung erfordert (§ 140 StPO). Der Wahlverteidiger hingegen wird vom Mandanten selbst beauftragt und ist frei wählbar. Viele Beschuldigte bevorzugen einen Wahlverteidiger, da sie so die Möglichkeit haben, sich einen erfahrenen Fachanwalt mit persönlichem Vertrauen zu sichern.
Der Fachanwalt für Strafrecht – besondere Qualifikation
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über nachgewiesene praktische Erfahrung und vertiefte Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen und signalisiert eine überdurchschnittliche Spezialisierung.
Rechtsanwalt Marc Wederhake, Fachanwalt für Strafrecht in München, steht seit Jahren für professionelle Strafverteidigung mit Nachdruck, Diskretion und strategischem Gespür. Durch Erfahrung in komplexen Verfahren – vom Wirtschaftsstrafrecht über Drogen- und Verkehrsdelikte bis hin zu Sexualstrafrecht – bietet die Kanzlei Wederhake umfassende Expertise in allen Verfahrensstadien.
Verteidigungsstrategien im Strafprozess
Eine erfolgreiche Strafverteidigung hängt nicht allein von der Gesetzeskenntnis ab, sondern von der individuellen Strategie. Diese kann je nach Tatvorwurf sehr unterschiedlich aussehen:
- Aktive Verteidigung: Angriff auf Beweise, Anträge auf Entlastungszeugen, Gutachten oder Beweisverwertungsverbote.
- Defensive Verteidigung: Konzentration auf Verfahrensfehler und rechtliche Argumentation, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen.
- Taktische Kooperation: In bestimmten Fällen kann eine geständige Einlassung oder ein Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) zur Strafmilderung führen.
Ein erfahrener Strafverteidiger erkennt, welche Strategie im Einzelfall erfolgversprechend ist, und handelt stets im Sinne seines Mandanten – unabhängig davon, wie komplex oder belastend der Fall erscheint.
Strafverteidigung in München und bundesweit
Ob Ermittlungsverfahren, Haftprüfung, Hauptverhandlung oder Berufung – die Kanzlei Wederhake steht Mandanten in München und ganz Deutschland zur Seite. Dank jahrelanger Erfahrung im Strafrecht und einem strategischen, analytischen Vorgehen gelingt es, selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen deutliche Verbesserungen zu erzielen.
Gerade in München – mit seiner hohen Dichte an Wirtschaftsstrafverfahren, Verkehrsdelikten und Drogenstrafprozessen – ist ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht unverzichtbar. Die Kanzlei Wederhake kennt die örtlichen Gerichte, die Verfahrensabläufe und die typischen Fallkonstellationen, die über den Ausgang eines Strafverfahrens entscheiden können.
Marc Wederhake: Ihr Strafverteidiger als Schutz und Stimme vor Gericht
Ein Strafverteidiger ist mehr als ein juristischer Vertreter – er ist die Stimme des Beschuldigten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Seine Aufgabe ist es, Rechte zu schützen, Fehler im Verfahren aufzudecken und für Gerechtigkeit zu sorgen. Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe sucht, verbessert seine Chancen auf ein gerechtes Urteil erheblich.
Die Kanzlei Wederhake in München steht für konsequente, kompetente und diskrete Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Ob in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung oder Berufung – Fachanwalt Marc Wederhake sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und konsequent durchsetzen können.
