Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Inhaltsverzeichnis

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Verfahren im Jugendstrafrecht, das darauf abzielt, Straftaten nicht nur durch bestrafende Maßnahmen, sondern auch durch eine heilsame und versöhnliche Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer zu bewältigen. Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, den Jugendlichen zur Verantwortung zu ziehen, die Wiedergutmachung des Schadens zu fördern und gleichzeitig Resozialisierungsprozesse zu unterstützen. Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt damit eine Alternative zum klassischen Strafverfahren dar und bietet einen Weg zur außergerichtlichen und auf freiwilliger Basis basierenden Konfliktlösung. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren, bei dem der Täter und das Opfer der Straftat versuchen, ihre Konflikte ohne ein aufwändiges gerichtliches Verfahren zu lösen. Hierbei geht es nicht nur darum, den Schaden der Straftat auszugleichen, sondern auch den Täter zu einer Verantwortungsübernahme zu bewegen und ihm die Möglichkeit zu geben, die Folgen seines Handelns direkt zu erfahren. Der Täter-Opfer-Ausgleich fördert den Dialog und das Verständnis zwischen den Beteiligten. Das Verfahren wird häufig in Fällen von geringfügigen Delikten wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung eingesetzt, ist jedoch auch bei schwereren Straftaten möglich, wenn es den Zielen der Strafjustiz dient.

Rechtliche Grundlage des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendstrafrecht

Die rechtliche Grundlage des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Dort wird der Täter-Opfer-Ausgleich als mildernde Maßnahme im Rahmen der Strafzumessungbeschrieben, die dem Gericht bei der Entscheidung über die Strafe zugutekommen kann. Der Täter-Opfer-Ausgleich soll dem Jugendlichen helfen, den Schaden seiner Tat zu verstehen und gegebenenfalls wiedergutzumachen.

§ 15 JGG – Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in § 15 JGG ausdrücklich vorgesehen. Dieser Paragraf regelt, dass der Täter-Opfer-Ausgleich vor der Verurteilung oder im Rahmen der Strafvollstreckung stattfinden kann. Es wird dem Täter die Möglichkeit gegeben, den Schaden auszugleichen, den er dem Opfer zugefügt hat, wodurch eine strafmildernde Wirkung erzielt werden kann. Der Jugendrichter entscheidet, ob der Täter-Opfer-Ausgleich für den Fall des Täters geeignet ist.

§ 46 StGB – Strafzumessung

Auch das Strafgesetzbuch (StGB) sieht vor, dass der Täter-Opfer-Ausgleich als mildernder Umstand in die Strafzumessung einfließen kann. Nach § 46 StGB wird die Strafe eines Täters auch durch seine Einsicht und den Versuch, den Schaden wieder gut zu machen, beeinflusst.

Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt in einem strukturierten und oft begleiteten Prozess. In der Regel wird der Ausgleich durch einen neutralen Mediator (Vermittler) koordiniert. Der Mediator sorgt dafür, dass der Dialog zwischen Täter und Opfer auf eine respektvolle und konstruktive Weise geführt wird.

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren kann entweder durch den Jugendrichter oder auf Wunsch des Täters und/oder Opfers eingeleitet werden. Oftmals wird der Täter-Opfer-Ausgleich auch vom Jugendanwalt vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren. Sowohl der Täter als auch das Opfer müssen der Teilnahme zustimmen.

Vorbereitung und Kontaktaufnahme

Der Mediator oder ein erfahrener Sozialarbeiter nimmt zuerst Kontakt mit den Beteiligten auf, um die Voraussetzungen für das Gespräch zu prüfen. Dabei wird er die Motivation beider Seiten herausfinden, um sicherzustellen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich wirklich geeignet ist, die Konflikte zu lösen.

  • Der Täter muss bereit sein, Verantwortung für seine Tat zu übernehmen und den Schaden zu begleichen.
  • Das Opfer muss bereit sein, sich mit dem Täter zu treffen und den Dialog zu führen.

Durchführung des Ausgleichs

Das eigentliche Gespräch findet in der Regel an einem neutralen Ort statt, wobei der Mediator den Ablauf leitet. Der Fokus liegt auf der Wiedergutmachung des Schadens und dem Verständnis für die Auswirkungen der Straftat. Der Mediator sorgt dafür, dass der Austausch respektvoll und auf Augenhöhe erfolgt. Während des Gesprächs geht es vor allem darum, die Verantwortung des Täters anzuerkennen und dem Opfer die Möglichkeit zu geben, seine Gefühle und Erfahrungen zu äußern. Ziel ist es, dass der Täter Einsicht in seine Handlung gewinnt und das Opfer eine Entschuldigung oder zumindest emotionale Entlastung erhält.

Vereinbarung der Wiedergutmachung

In vielen Fällen wird eine Vereinbarung zur Wiedergutmachung getroffen, die konkrete Schritte umfasst, wie der Täter den Schaden begleichen kann. Dies kann in Form einer Geldzahlung, einer Entschuldigung, oder durch gemeinnützige Arbeit geschehen.

Beispiel: Der Täter kann sich verpflichten, eine Geldsumme an das Opfer zu zahlen oder eine gemeinnützige Tätigkeit zu leisten, die das Vertrauen des Opfers wiederherstellt.

Abschluss des Verfahrens und Folgen

Am Ende des Prozesses wird der Mediator den Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs beurteilen und dokumentieren. Falls der Ausgleich erfolgreich war, kann dies zu einer milderen Strafzumessung führen. Das Gericht berücksichtigt den Erfolg des Verfahrens, wenn es über die Strafe des Täters entscheidet. In manchen Fällen kann das Verfahren sogar zu einer Einstellung des Verfahrens führen, wenn die Wiedergutmachung als ausreichend angesehen wird.

Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sowohl dem Täter als auch dem Opfer zahlreiche Vorteile, die über die rein strafrechtliche Auseinandersetzung hinausgehen.

Für den Täter

  1. Resozialisierung: Der Täter hat die Möglichkeit, seine Fehltritte zu reflektieren und durch den Ausgleich mit dem Opfer einen Teil des Schadens zu beheben. Dies fördert die Resozialisierung und hilft, Rückfälle zu verhindern.
  2. Verantwortungsübernahme: Der Täter wird durch den Ausgleich gezwungen, Verantwortung für seine Tat zu übernehmen und sich den folgen seines Verhaltens zu stellen.
  3. Milderung der Strafe: Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann sich mildernd auf die Strafzumessung auswirken, da der Täter seine Einsicht und den Versuch zur Wiedergutmachung zeigt.

Für das Opfer

  1. Wiedergutmachung: Das Opfer erhält die Möglichkeit, den Schaden zu kompensieren und kann direkt mit dem Täter über den Schaden sprechen, was zu einer emotionalen Linderung führen kann.
  2. Heilung und Entlastung: Der Austausch mit dem Täter kann dem Opfer helfen, die emotionalen Auswirkungen der Straftat zu verarbeiten und zu verzeihen, wodurch der Prozess der Heilung gefördert wird.

Für das Gericht

Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht es dem Gericht, alternative Lösungen für minder schwere Straftaten zu finden. Dadurch wird der Justizapparat entlastet, und die Parteien haben die Möglichkeit, sich schneller und auf eine konstruktive Weise zu einigen.

Fazit

Der Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht stellt eine effektive Alternative zur klassischen Strafverfolgung dar, die sowohl dem Täter als auch dem Opfer zugutekommt. Durch die Möglichkeit der Wiedergutmachung und die Resozialisierung des Täters trägt der Ausgleich zu einer verantwortungsbewussten Auseinandersetzung mit der Straftat bei. Der Täter-Opfer-Ausgleich fördert somit nicht nur die Gegenseitige Verständigung, sondern auch die Gesellschaftliche Eingliederung des Täters.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Telefon: 089 / 5880 83670
E-Mail: sekretariat@kanzlei-wederhake.de

Fachanwalt für Strafrecht - Marc Wederhake

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