Begriffe aus dem Strafrecht erklärt

Abgrenzung von Verbrechen und Vergehen

Inhaltsverzeichnis

Im deutschen Strafrecht wird zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie Auswirkungen auf die Strafbarkeit, das Verfahren und die Strafzumessung hat. Der Unterschied basiert im Wesentlichen auf der Schwere der Tat und dem Strafrahmen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Abgrenzung von Verbrechen und Vergehen findet sich im Strafgesetzbuch (StGB):

Verbrechen

Ein Verbrechen ist im deutschen Strafrecht eine besonders schwere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bestraft wird. Verbrechen werden als schwerwiegender angesehen, und der Gesetzgeber sieht hier strengere Strafen vor. Häufig handelt es sich bei Verbrechen um Straftaten gegen die Person oder das Eigentum, die besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Opfer und die Gesellschaft haben.

Beispiele für Verbrechen:

  • Mord (§ 211 StGB): Eine der schwersten Straftaten, die mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft wird.
  • Raub (§ 249 StGB): Die Androhung von Gewalt, um Eigentum zu entwenden, ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird.
  • Totschlag (§ 212 StGB): Totschlag ist ein Verbrechen, bei dem jemand einen anderen vorsätzlich tötet, ohne die Voraussetzungen des Mordes zu erfüllen. Die Strafe reicht von fünf Jahren bis lebenslang.

Vergehen

Ein Vergehen ist eine weniger schwere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Vergehen gelten als weniger schwerwiegend als Verbrechen und führen in der Regel zu milderen Strafen.

Beispiele für Vergehen:

  • Diebstahl (§ 242 StGB): Wenn jemand ohne Gewaltanwendung eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht des Eigenbedarfs entwendet. Dieser Diebstahl kann als Vergehen bestraft werden, wenn der Wert des gestohlenen Gegenstandes gering ist.
  • Körperverletzung (§ 223 StGB): Die Körperverletzung ist ein Vergehen, wenn sie ohne schwere Folgen für das Opfer und ohne besondere Merkmale wie die Anwendung von Waffen begangen wird.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist ein Vergehen, das mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

Unterschiede in der Strafhöhe und den Konsequenzen

Der Hauptunterschied zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen liegt in der Schwere der Tat und den damit verbundenen Strafen:

  • Strafrahmen für Verbrechen: Verbrechen sind mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht, in schwereren Fällen wie Mord oder Raub können sie mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden.
  • Strafrahmen für Vergehen: Vergehen führen zu einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder einer Geldstrafe. Die Strafen sind milder als bei Verbrechen.

Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen ist von Bedeutung für das Strafverfahren und hat Auswirkungen auf verschiedene rechtliche Aspekte wie:

  1. Verjährung: Für Verbrechen gilt eine längere Verjährungsfrist (in der Regel 30 Jahre für Mord), während Vergehen oft nach einer kürzeren Frist (5 Jahre) verjähren.
  2. Strafvollzug: Bei Verbrechen kann es zu einer Vollzugslockerung oder Haftverschonung kommen, die bei Vergehen weniger häufig anzutreffen ist.

Zusammenfassung

Die Abgrenzung zwischen Verbrechen und Vergehen ist im deutschen Strafrecht klar definiert. Verbrechen sind schwere Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, während Vergehen weniger schwerwiegende Straftaten darstellen, die mit einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Die Unterscheidung hat Auswirkungen auf das Strafmaß, den Strafvollzug sowie die Verjährungsfristen und ist daher von zentraler Bedeutung für die strafrechtliche Praxis.

Ihr Ansprechpartner

Marc Wederhake
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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