Fakenews sind absichtlich verbreitete falsche Informationen, die mit dem Ziel verbreitet werden, öffentliche Meinung zu manipulieren, gesellschaftliche Unruhe zu stiften oder politische und wirtschaftliche Interessen zu fördern. Diese Falschmeldungen können in verschiedenen Bereichen auftreten, von Polarisierungen in der Politik bis hin zu Betrugsdelikten oder Verleumdungen. Fakenews können nicht nur den Ruf von Einzelpersonen oder Institutionen beschädigen, sondern auch die öffentliche Ordnung gefährden und somit strafrrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein besonders gefährlicher Aspekt von Fakenews ist, dass sie nicht nur als Meinungsäußerung zu verstehen sind, sondern in bestimmten Fällen auch als Straftat gewertet werden können. Besonders im Kontext von Manipulationen, Falschinformationen, Verleumdung und Falschaussagen gibt es rechtliche Bestimmungen, die die Verbreitung von Fakenews unter Strafe stellen. In Deutschland können Fakenews zu Straftaten führen, insbesondere wenn sie mit dem Vortäuschen einer Straftat oder der Verbreitung von Gerüchten verbunden sind, die die öffentliche Ordnung gefährden.
Rechtliche Grundlagen der Fakenews-Delikte
Fakenews können unter verschiedenen Strafrechtsvorschriften fallen, wenn sie die Ehre, Wahrheit und öffentliches Vertrauen gefährden. Die StGB-Vorschriften zum Vortäuschen einer Straftat und zu Verleumdungen sind hier besonders relevant. Auch diebstahlähnliche Handlungen, die auf der Verbreitung von falschen Informationen basieren, können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.
Vortäuschen einer Straftat – § 126 StGB
Das Vortäuschen einer Straftat nach § 126 StGB ist besonders relevant im Zusammenhang mit Fakenews, wenn Personen absichtlich eine Straftat oder ein Verbrechen erfinden und dies als wahrheitsgemäß verbreiten. Dies kann besonders gravierend sein, wenn die falschen Informationen zur Erschütterung des öffentlichen Friedens oder zur Beeinträchtigung der Rechte von Einzelpersonen führen.
Beispiel: Ein Täter verbreitet falsche Informationen über eine angeblich begangene Straftat (z. B. eine vermeintliche Vergewaltigung), die nie stattgefunden hat, und ruft damit eine öffentliche Hysterie oder Unruhen hervor. Oder jemand behauptet öffentlich, dass ein Unternehmen in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, obwohl dies nicht der Fall ist.
Strafbarkeit: Das Vortäuschen einer Straftat nach § 126 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Wenn das Vortäuschen zu öffentlichen Unruhen oder Gesetzesverstößen führt, können die Strafen entsprechend höher ausfallen.
Verleumdung und üble Nachrede – § 186, § 187 StGB
Verleumdung und üble Nachrede sind ebenfalls häufige rechtliche Bestimmungen, die in Zusammenhang mit Fakenews zur Anwendung kommen können. Eine Verleumdung liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, die deren Ehre schädigen. In Fällen von Fakenews geht es häufig um falsche Behauptungen über die Taten oder Eigenschaften einer Person, die deren Ruf schädigen sollen.
- Beispiel: Das Verbreiten von falschen Anschuldigungen gegen eine Person, etwa die Behauptung, dass jemand in einem kriminellen Kontext gehandelt hat, obwohl dies nicht zutrifft, fällt unter Verleumdung oder üble Nachrede.
- Strafbarkeit: Eine Verleumdung wird nach § 187 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Üble Nachrede nach § 186 StGB kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Falschmeldung und Störung des öffentlichen Friedens – § 126 StGB
Im Zusammenhang mit Fakenews und der Verbreitung von falschen Informationen, die zu öffentlichen Störungen führen, kommt auch § 126 StGB in Betracht. Wenn Fakenews dazu führen, dass die öffentliche Ordnung gestört wird, etwa durch falsche Alarme, angstverbreitende Meldungen oder Hysterie, können die Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Beispiel: Die falsche Behauptung, dass eine terroristische Bedrohung oder Gefahr besteht, was zu übermäßigen Polizeieinsätzen oder panischen Reaktionen in der Bevölkerung führt, könnte unter diesen Paragrafen fallen.
Strafbarkeit: Störung des öffentlichen Friedens durch falsche Meldungen oder Gerüchte kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Cyberkriminalität und Verbreitung von Fakenews im Internet – § 202a StGB
Im digitalen Zeitalter werden Fakenews oft über soziale Netzwerke, Foren oder Websites verbreitet. Der Missbrauch des Internets zur Verbreitung von falschen Informationen kann nicht nur zu gesellschaftlichen Schäden, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Besonders relevant ist hier der § 202a StGB, der den Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl regelt, wenn etwa Daten im Zusammenhang mit Fakenews verfälscht oder gestohlen werden.
Beispiel: Ein Täter verbreitet gefälschte E-Mails oder Social-Media-Beiträge, die vermeintlich von einer behördlichen Quelle stammen, um dadurch Fehlmeldungen zu verbreiten.
Strafbarkeit: Der Missbrauch von Daten und identitätsbezogenen Falschaussagen im Internet können nach § 202a StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Prävention und Schutzmaßnahmen gegen Fakenews
Schulung und Aufklärung der Öffentlichkeit
Eine der effektivsten Maßnahmen gegen die Verbreitung von Fakenews ist die Aufklärung der Öffentlichkeit. Es sollte mehr Wert auf die Prüfung von Quellen und die Verifizierung von Informationen gelegt werden, insbesondere in sozialen Medien und Online-Foren, wo falsche Informationen schnell verbreitet werden können.
Vermehrte Regulierung von Plattformen
Die Regulierung von sozialen Netzwerken und Online-Plattformen sollte weiter vorangetrieben werden, um die Verbreitung von Fakenews zu bekämpfen. Plattformbetreiber sollten verpflichtet werden, Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation zu ergreifen und falsche Inhalte schnell zu löschen.
Zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Verbreitung von Fakenews
Opfer von Fakenews, die durch falsche Informationen geschädigt wurden, können nicht nur strafrechtlich gegen die Täter vorgehen, sondern auch zivilrechtliche Schritte einleiten. Diese umfassen Schadenersatzansprüche und Unterlassungsklagen, um die Verbreitung von Falschnachrichten zu stoppen und eine Wiederherstellung des Rufes zu erlangen.
Fazit
Fakenews stellen nicht nur eine gesellschaftliche Bedrohung dar, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verleumdung, Erpressung, Störung des öffentlichen Friedens und Vortäuschen von Straftaten sind nur einige der kriminellen Handlungen, die durch die Verbreitung von Falschnachrichten begangen werden können. Um die Verbreitung von Fakenews zu verhindern, sind sowohl pragmatische Lösungen als auch rechtliche Sanktionen erforderlich, um der öffentlichen Verunsicherung und Schädigung entgegenzuwirken.
