Der Begriff Neurokriminalität beschreibt ein noch junges, aber höchst brisantes Phänomen im modernen Strafrecht. Gemeint sind Straftaten, die im Zusammenhang mit Neurotechnologie stehen – etwa mit Hirnimplantaten, Brain-Computer-Interfaces (BCIs), Neurochips oder künstlich beeinflusster Wahrnehmung und Entscheidungsfindung. In diese Kategorie fallen auch Fälle, in denen Täter durch KI-gestützte Systeme manipuliert, fremdgesteuert oder in ihrem Willensbildungsprozess beeinträchtigt werden. Während viele dieser Entwicklungen noch im medizinischen oder experimentellen Stadium sind, zeigen sich bereits erste strafrechtliche Fragestellungen, etwa:
- Ist ein Täter strafbar, wenn ein implantierter Chip sein Verhalten beeinflusst?
- Wer haftet, wenn eine KI-gesteuerte Neuroprothese eine gefährliche Handlung ausführt?
- Was gilt, wenn jemand durch gezielte externe Reize – etwa per Neurostimulation – zur Tat manipuliert wird?
Die Neurokriminalität wirft fundamentale Fragen auf, die Strafbarkeit, Schuldfähigkeit und Zurechnung im Licht der neurowissenschaftlichen Entwicklungen völlig neu beleuchten. (mehr …)