Vergewaltigung – schwerwiegendes Sexualdelikt (§ 177 StGB)
Inhaltsverzeichnis Vergewaltigung zählt zu den schwersten Sexualdelikten im deutschen Strafrecht und ist in § 177 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Umgangssprachlich versteht man darunter einen erzwungenen Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers. Rechtlich…