Kronzeugenregelung
Die sogenannte Kronzeugenregelung stellt ein bedeutendes Instrument der Strafverfolgung dar, insbesondere in Verfahren gegen organisierte Kriminalität, terroristische Vereinigungen, Drogenhandel oder komplexe Wirtschaftsstraftaten. Der Begriff stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtssystem, wurde aber auch im deutschen Strafrecht übernommen – allerdings in abgewandelter Form. Kern der Kronzeugenregelung nach § 46b StGB ist die Möglichkeit, einem Täter Strafmilderung oder gar Strafverzicht zu gewähren, wenn er durch seine Aussage wesentlich zur Aufklärung schwerer Straftaten beiträgt. Die rechtliche Grundlage zielt dabei nicht auf Belohnung, sondern auf ein verfahrensökonomisches und kriminalpolitisches Interesse: Durch Kooperation von Mitwissern oder Mittätern sollen kriminelle Strukturen von innen heraus zerschlagen werden. (mehr …)