
Vergewaltigung – schwerwiegendes Sexualdelikt (§ 177 StGB)
Vergewaltigung zählt zu den schwersten Sexualdelikten im deutschen Strafrecht und ist in § 177 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Umgangssprachlich versteht man darunter einen erzwungenen Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen sexuellen Übergriff gegen den erkennbaren Willen einer Person, der in besonders schweren Fällen als…