Der sogenannte Erlaubnistatbestandsirrtum gehört zu den wichtigsten und zugleich meistdiskutierten Irrtumsformen im Strafrecht. Er ist vor allem in der juristischen Ausbildung von großer Relevanz, wird aber auch in der gerichtlichen Praxis immer wieder bedeutsam – insbesondere bei Gewalt-, Notwehr- und Eingriffsdelikten, in denen sich Täter auf eine vermeintliche Rechtfertigungslage berufen. Beim Erlaubnistatbestandsirrtum geht der Täter tatsächlich irrig davon aus, dass eine Rechtfertigungssituation vorliegt, obwohl diese objektiv nicht gegeben ist. Das bedeutet: Der Täter kennt zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel die Voraussetzungen der Notwehr), wendet sie aber auf einen nicht existierenden Sachverhalt an. Die strafrechtliche Behandlung dieses Irrtums ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten und wird abhängig vom gewählten Irrtumsmodell unterschiedlich gelöst. (mehr …)