Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet, wenn ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet: Der Beschuldigte darf sich nicht selbst verteidigen, sondern benötigt zwingend die Unterstützung eines Strafverteidigers. Diese Pflichtverteidigung stellt sicher, dass jeder Angeklagte – unabhängig von seinen finanziellen Mitteln – ein faires Verfahren erhält. In München und bundesweit übernimmt die Kanzlei Wederhake regelmäßig Pflichtverteidigungen, um auch in schwierigen Verfahren eine qualifizierte und engagierte Verteidigung zu gewährleisten.