Die Putativnotwehr ist ein komplexes strafrechtliches Konzept, das immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Sie beschreibt eine Situation, in der eine Person irrtümlich davon ausgeht, sich in einer Notwehrlage zu befinden, obwohl objektiv kein rechtswidriger Angriff vorliegt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Täter glaubt, gerechtfertigt zu handeln, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Dies führt zur juristischen Einordnung als Erlaubnistatbestandsirrtum, was erhebliche Auswirkungen auf die Strafbarkeit haben kann.
Strafverteidiger Marc Wederhake erklärt in diesem Artikel die rechtlichen Grundlagen, die Abgrenzung zur echten Notwehr und zum Notwehrexzess sowie Verteidigungsstrategien bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Putativnotwehr.
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